Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 195

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Auch ihre Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.02

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eigentlich gar nicht begründen, warum es für gehörlose Menschen so wichtig ist, dass die Gebärdensprache anerkannt wird, denn erstens einmal haben meine Vorredner das heute schon getan – und außerdem durchzieht ja das Parlament diese Diskussion schon jahre-, ja jahrzehntelang. Es ist ganz einfach ein Muss, dass die Gebärdensprache als gleichwertige Sprache anerkannt wird. Wir, die Behinderten­sprecher der Fraktionen, sind uns über alle Parteigrenzen hinweg darin einig, dass es diese Anerkennung geben muss! Aus den verschiedensten Gründen ist es allerdings bisher nicht dazu gekommen, wobei da sicherlich auch finanzielle Überlegungen mit eine Rolle gespielt haben, nämlich die Folgen, die mit einer Anerkennung der Gebär­densprache verbunden sind.

Ungeachtet finanzieller Überlegungen bin ich überzeugt davon, dass wir jetzt schon einen sehr großen Schritt nach vorne in Richtung Anerkennung der Gebärdensprache gemacht haben, nämlich dadurch, dass es im Vorjahr zu diesem gemeinsamen Ent­schließungsantrag gekommen ist, der zum Ausdruck bringt, dass im Gleichbehand­lungsgesetz die Gebärdensprache festgelegt werden soll – und jetzt wieder, indem wir gesagt haben, in der Bundesverfassung ist eigentlich der richtige Platz für die An­erkennung der Gebärdensprache. Ich bin überzeugt davon, dass Artikel 8 BVG, der sich ja mit der Sprache befasst, auch mit Minderheitensprachen, die geeignete Stelle ist, um der Gebärdensprache und den Anliegen gehörloser Menschen Rechnung zu tragen.

Vom politischen Stellenwert her ist es sicherlich wertvoller, die Gebärdensprache in der Bundesverfassung zu verankern als im Behindertengleichstellungsgesetz, und deshalb glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich persönlich werde mich dafür ein­setzen, dass möglichst bald – in einer der nächsten oder schon in der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses – dieser Entschließungsantrag, den wir heute eingebracht haben, debattiert wird und zur Abstimmung kommt. (Beifall bei den Frei­heitlichen.)

21.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin! Es ist kein Entschließungsantrag einge­bracht worden – und in der ersten Lesung gibt es auch keine Anträge! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir haben einen Selbständigen Antrag eingebracht heute!) – Ich verstehe. Das nur zur Klarstellung, damit wir wissen, wie wir vorgehen. – Danke. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.06

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Geschätzter Präsident! Hohes Haus! Es ist richtig, dass sich die Anerkennung der Gebärdensprache im vorliegenden Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz nicht mehr findet – dies aber nicht, weil wir gegen die Anerkennung der Gebärdensprache wären, sondern weil die Gebärden­sprache nicht im Gleichstellungsgesetz, sondern in der Bundesverfassung verankert werden soll.

Dies war auch Konsens beim Hearing, das hier im Parlament auf Wunsch der Betroffe­nen durchgeführt wurde, und ich finde es auch richtig, dass die Gebärdensprache in Artikel 8 der Bundesverfassung verankert werden soll, in einem Artikel, in dem es auch um andere Minderheitensprachen geht, sodass dadurch eine Gleichstellung gegenüber


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