Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 200

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ken machen, Herr Klubobmann Scheibner. Vielleicht können Sie auch der Frau Bun­desministerin diesbezüglich ein bisschen auf die Sprünge helfen. (Abg. Scheibner: Ja, wir machen alles!) Sie ist ja noch neu im Amt, daher fordere ich sie persönlich gar nicht dazu auf. Wenn jemand aus der ersten Reihe so groß redet, dann sollte er auch große Leistungen in Form von Gesetzesanträgen hier vorweisen. Bitte nachmachen! (Beifall bei den Grünen.)

21.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Abgeordnete Franz wird nun zu uns sprechen. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.24

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört: Auf Antrag der Grünen soll nun die bedingte Entlas­sung ausgeweitet werden. Begründet wird das unter anderem damit, dass in Österreich die Häftlingszahlen dramatisch angestiegen sind. Doch ganz so einfach ist es nicht, zu sagen: Wenn wir zu viele Häftlinge haben, lassen wir sie wieder gehen, entlassen wir sie! Unsere Devise lautet: Eine bedingte Entlassung darf es nur dann geben, wenn eine Betreuung durch die Bewährungshilfe gewährleistet ist.

Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass 30 Prozent der Häftlinge aus dem Ausland kommen, und es ist bei diesen Personen schwierig, die Bewährungshilfe umzusetzen, denn die Hauptaufgabe dieser Form des Strafvollzugs besteht darin, dass Bewäh­rungshelfer eine psychosoziale Betreuung gezielt vornehmen. Die Täter sollen auf ihre Entlassung vorbereitet werden, um in der Gemeinschaft, in der Gesellschaft besser bestehen zu können.

Meine Damen und Herren! Österreich hat da wirklich ein flexibles System geschaffen. Es bietet die Möglichkeit einer Rückkehr für jene, die Familie, Wohnsitz und Arbeits­stelle haben. Bei Ausländern ist das nicht immer der Fall, und genau dort liegt das Problem.

Auch wir treten für eine gezielte bedingte Entlassung ein, mit der Auflage einer Betreu­ung durch Bewährungshilfe. Im Einzelfall ist allerdings zu prüfen, ob eine bedingte Ent­lassung überhaupt sinnvoll ist. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass Strafgefan­gene vorzeitig entlassen werden, und es ist besser, dass man sie bei der Integration unterstützt, als sie bis zum letzten Tag im Gefängnis zu behalten und nicht zu wissen, wie sie sich dann in der Gesellschaft einfügen beziehungsweise zurechtfinden.

Leider nehmen die Straftaten sowohl von organisierten Bandentätern als auch von aus­ländischen Straftätern extrem zu. Diese Straftäter sind aber, wie zuvor gesagt, von der Möglichkeit einer Bewährungshilfe ausgeschlossen, weil sie oftmals die vorerwähnten Kriterien nicht erfüllen. Somit bleibt die Umsetzung der Bewährungshilfe bei diesen Personen reine Theorie.

Es ist also darauf zu achten, dass eine bedingte Entlassung nur mit Bewährungshilfe erfolgt. Die Schwierigkeiten mit den ausländischen Tätern sind im Strafvollzug zu regeln, und die bedingten Entlassungen sind im Einzelfall zu prüfen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nun spricht Frau Abgeordnete Stadlbauer zu uns. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.27

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich meine, wir sind da gar nicht so weit voneinander entfernt, wenn ich mir ins Gedächtnis rufe, was


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