Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 36

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Meine Damen und Herren! Wir wollen der Bevölkerung mit gutem Gewissen sagen können, dass unser staatliches Pensionssystem auf Dauer finanzierbar ist; ein staat­liches Pensionssystem, von dem auch die heute jungen Menschen eine gerechte und angemessene Pension im Alter erwarten können. Unser Ziel ist es aber ebenso, niemanden mit den dafür notwendigen Reformen zu überfordern sowie die Anpas­sungskosten fair und sozial verträglich zu gestalten und zu verteilen. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich auf die geänderten Lebensbedingungen einzu­stellen.

Die sehr ambitionierte Antwort auf diese hoch gesteckten Ziele ist die Harmonisierung der Pensionssysteme. – Eine Jahrhundertreform, meine Damen und Herren! Keine Bundesregierung hat sich über Jahrzehnte an diese Reform herangewagt, aber dieses Kabinett Schüssel II macht auch das scheinbar Unmögliche möglich. (Abg. Dr. Gla­wischnig: Bescheidenheit ist eine Zier!) Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Hubert Gorbach, Ursula Haubner, Herbert Haupt, Martin Bartenstein, Herbert Scheibner, Willi Molterer, die Präsidenten der Sozialpartner haben ein Jahr lang verhandelt. Die Bundesregierung hat alles getan, um zu einem breiten Konsens über die Parteigrenzen hinweg zu kommen. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, was Sie hier erzählen!)

Das Ergebnis ist ein wirklicher sozialpolitischer Meilenstein. Ein großer Wurf! Die Harmonisierung der Pensionssysteme steht; sie wurde gestern im Ministerrat beschlossen. Sie ist fair, sie ist solidarisch, sie ist nachhaltig, sie ist gerecht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie ist fair (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim), weil der Konsens aller Sozialpartner über die Grundformel: 45 Versicherungsjahre führen im 65. Lebensjahr zu einer Pension von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens ... (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Bures: Das ist unerträglich! – Ruf bei der SPÖ: Falsch!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Das gilt nicht Ihnen, Herr Minister, das gilt Herrn Abgeordnetem Jarolim. (Abg. Dr. Jarolim: Diese Groteske!)

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: (fortsetzend): Sie ist fair, weil der Konsens aller Sozialpartner über die Grundformel: 45 Versicherungsjahre führen im 65. Lebensjahr zu einer Pension von 80 Prozent des Lebensdurch­schnitts­einkommens, berücksichtigt wird,

weil ein einheitlicher Steigerungsbetrag von 1,78 Prozent gilt,

weil der Verbraucherpreisindex als Basis für die Pensionserhöhungen herangezogen werden wird,

weil es eine einheitliche Höchstbeitragsgrundlage für alle gibt,

weil die Aufwertung erworbener Ansprüche mit der Beitragsgrundlagensteigerung erfolgt; allein das bedeutet eine 1- bis 1,5-prozentige höhere Aufwertung der ein­gezahlten Beträge pro Jahr als früher. – Das ist eine Verbesserung, meine Damen und Herren, und keine Verschlechterung, die mit dieser Harmonisierung einhergeht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dieses harmonisierte System ist transparent und flexibel zugleich, weil ein Pensions­konto für jeden Versicherten eingerichtet wird,

weil ein Pensionskorridor von 62 bis 68 Jahren eingeführt wurde für diejenigen, die vom Regelpensionsalter von 65 Jahren abweichen wollen oder müssen.

Sie ist nachhaltig, weil für ausgewiesene Ansprüche die Leistung garantiert wird,

 


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