Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 53

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den Regierungsparteien machen das gemeinsam mit den Grünen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.15

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.15

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Wirklich geschätzte Frau Präsidentin! (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Eine kurze Anmerkung: Es gibt „wirklich geschätzt“ im Verhältnis und im Gegensatz zu der verbalritualen Begrüßungsanrede hier (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Frei­heitlichen), und ich lege großen Wert darauf, dass meine Wertschätzung der Frau Präsidentin gegenüber eine wirkliche ist und nicht nur eine rhetorische Floskel. – So viel dazu. (Demonstrativer Beifall des Abg. Ellmauer.)

Herr Kollege Fasslabend und Herr Kollege Langreiter! Zur ablehnenden Haltung der SPÖ-Fraktion kann ich nur sagen – das in aller Kürze, denn 3 Minuten Redezeit sind wirklich sehr wenig –: Halbherzigkeiten sind der Feind des Wirksamen!

Ich darf nun auf Ihr Unverständnis unserer Haltung gegenüber ganz kurz eingehen:

Diese Novelle ist – so wie manch andere auch oder manch anderes Gesetz auch – leider auch ein Beleg für die Unkultur des Umgangs der Regierungsparteien mit Stel­lungnahmen, mit Entwürfen, mit Kritik, und zwar nicht nur jener der Opposition, sondern auch jener von Experten, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens vorgebracht wurden.

Dass Sie Handlungsbedarf sehen, einerseits auf Grund der EU-Richtlinien, anderer­seits aber auch auf Grund der nachgewiesenen, recherchierten – in vielen Fällen war man handlungsunfähig – nationalen und internationalen Tatbestände des Insider­handels, ist positiv zu bewerten – das haben meine Kollegen und Kolleginnen vorhin schon formuliert –, dass Sie aber wieder einmal die Chance vertan haben, real wirksame, anwendbare, praktikable und wirklich abschreckende Sanktionen bezie­hungsweise Strafen festzuschreiben, das ist schade. Sie wissen auch, dass dieser Spielraum dafür gegeben gewesen wäre. Dass Sie letztlich beim Strafrahmen – in der Regierungsvorlage waren zehn Jahre verankert – gleich der halbe Mut verlassen hat, ist bedauerlich, denn zehn Jahre sind wesentlich abschreckender als fünf Jahre.

Zweiter Punkt: Dass Ihnen Oppositionskritik wenig wert ist, das wissen wir, aber dass auch die Kritik des Innenministeriums nicht einmal Berücksichtigung findet, ist bedenk­lich, denn ich kann nachvollziehen, dass es tatsächlich eine massive Einschränkung kriminalpolizeilicher Tätigkeiten darstellt, wenn nun das Innenministerium beziehungs­weise die Polizei nur mehr auf Ersuchen der Finanzmarktaufsicht tätig werden kann. Ich denke, das hätte man sich schenken können, diesem Einwand seitens des Innen­ministeriums hätte man Gehör schenken sollen.

Letzter Punkt ist, dass nicht nur die Arbeiterkammer, sondern auch andere Experten monieren, dass Sie bestimmte Haftungsfragen auf den Tatbestand einer quasi nach­weislich groben Fahrlässigkeit reduzieren. Das ist nicht gerade strafabschreckend, sondern das ist eine Form der Verharmlosung. Ich meine, dass Insiderhandel keines­wegs mit Augenzwinkern hingenommen und schon gar nicht als Kavaliersdelikt ange­sehen werden darf. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Ikrath: Wir zwinkern nicht, aber Sie beunruhigen!)

12.19

 


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