Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 54

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig Letzte dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.19

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Trunk, ich denke doch, dass wir, wenn wir „Sehr geehrter Herr Präsident“ oder „Sehr geehrte Frau Präsidentin“ hier sagen, das auch wirklich ernst meinen, dass es nicht nur eine Floskel ist. Das ist eine Unterstellung Ihrerseits! Diese Ihre Meinung kann ich überhaupt nicht mit Ihnen teilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vertrauen in die Stabilität und in die Fairness eines Finanzplatzes ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für Inves­titionen. Eine effiziente Aufsicht leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, und die öster­reichische Finanzmarktaufsicht wurde daher nach modernsten und zukunftsweisenden internationalen Standards aufgebaut.

Zum Schutz der Verbraucher, Anleger und Gläubiger wacht die FMA über die Ausstat­tung der Finanzdienstleistungsunternehmen mit Eigenmitteln sowie über die Trans­pa­renz und Fairness auf dem österreichischen Kapitalmarkt. Finanzmärkte entwickeln sich ständig weiter. Es werden permanent neue Produkte erarbeitet, bestehende verbessert und nicht mehr zielführende ausgeschieden. Gleichzeitig werden aber auch neue Techniken und Verfahren eingeführt, bestehende optimiert und überkommene ersetzt, es wird also ständig weiterentwickelt.

Es ist das also ein permanenter Wandel, mit dessen Tempo selbstverständlich auch die Aufsicht mithalten muss. Große Bedeutung kommt dabei den rechtlichen Rah­menbedingungen zu. So tragen die europäischen Richtlinien zur wirksamen Bekämp­fung des Marktmissbrauches bei, um das reibungslose Funktionieren der Wertpapier­märkte und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Märkte zu gewährleisten.

Einige Verbesserungen sind beispielsweise die Ausweitung des Tatbestandes der Marktmanipulation oder etwa der Aufbau der verfahrensrechtlichen Stellung der FMA im Insiderverfahren.

Insgesamt trägt der vorliegende Entwurf dazu bei, die Fairness und Attraktivität des heimischen Kapitalmarktes zu erhöhen, und das in einer ausgewogenen Art und Weise.

Da von den Sozialdemokraten so vehement ein höheres Strafausmaß gefordert wird: Es würde meines Erachtens die Balance der Strafandrohungen im gesamten Strafrecht in Frage stellen, wenn etwa für vorsätzliche schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang derselbe Strafrahmen gelten würde wie für Insiderhandel. Es kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers – also in unserem Sinne – sein, dafür den gleichen Straf­rahmen zu haben, weil somit ein Delikt gegen Leib und Leben nicht so schwer wiegen würde wie ein Vermögensdelikt.

Es freut mich, dass die Grünen dem zustimmen werden und den Verbesserungen sehr wohl Rechnung tragen. Wenn die SPÖ nicht mitgehen kann, dann tut es uns Leid, aber es ist eben immer so, dass die Opposition, wenn es nicht unbedingt um ihre eigenen Ideen geht, nicht zustimmt. Nur: Die Unkultur, wie Regierungsparteien mit Oppositions­parteien umgehen, wird in Wien mehr als deutlich. Leider ist Kollegin Trunk nicht Wienerin, sonst würde sie solche Dinge vielleicht gar nicht erst sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.22

 


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