Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 68

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Landwirte und die Konsumenten schon, aber nicht die Agrarkonzerne! Die Futtermittel­konzerne!)

In diesem Sinne glaube ich, dass wir mit dieser Verordnung sicherstellen können, dass nicht nur die Richtlinien entsprechend umgesetzt werden, sondern dass Österreich auch in Zukunft ein gentechnikfreies Land bleiben wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.39

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es das Ziel dieses Gesetzes ist, Österreich in der Landwirtschaft weiter­hin gentechnikfrei zu halten, dann ist dieses Ziel klar verfehlt worden. Die Richt­linie 2001/18, die hier umgesetzt werden soll, gibt den Nationalstaaten, und damit auch Österreich, das Werkzeug und die Möglichkeit, über gewisse Maßnahmen ein Land auch weiterhin gentechnikfrei zu halten.

Als Erstes wäre hier die Frage der Koexistenz zu nennen. Ausdrücklich soll diese auf nationaler Ebene gelöst werden, und ausdrücklich ist es hier auch möglich, die Ko­existenzregeln derart weitläufig auszulegen, dass de facto keine Möglichkeit, Gen­technik in der Landwirtschaft einzusetzen, gegeben ist – wenn man das will! Nur habe ich den Eindruck, dass diese Bundesregierung das nicht will. Ich habe den Eindruck, dass vor allem die Bauernfunktionäre sich denken (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Bauern­bundfunktionäre!): Wenn in ganz Europa die Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt wird, dann haben unsere Bauern in Österreich, wenn sie das nicht dürfen, einen Wettbewerbsnachteil, einen Standortnachteil, und deswegen müssen sie es auch dürfen.

Und das ist es, was jetzt passiert: dass man sich in diesem Gesetz eine Hintertür offen halten will, um Gentechnik in der Landwirtschaft einzusetzen. De facto wird aus diesem Offenlassen einer Hintertür natürlich ein Tür-und-Tor-Aufmachen für die Gentechnik in der Landwirtschaft. Das geschieht durch dieses Gesetz.

Das Erste ist, die Koexistenz wird in diesem Gesetz überhaupt nicht geregelt, oder zumindest nicht in einem Ausmaß, wie es angebracht wäre.

Die zweite Möglichkeit, die wir hätten, in diesem Gesetz etwas zu regeln, ist die Frage der Haftung. Da gibt es einen ganz einfachen, wunderbaren Vorschlag, nämlich: Jeder Bauer, der Gentechnik in der Landwirtschaft einsetzen will, muss eine Haftpflicht­ver­sicherung abschließen, die alle möglichen Schäden deckt. Das wäre ganz einfach, aber Sie wollen das nicht. Vielleicht gäbe es auch gar keine Versicherung, die eine derartige Haftpflichtversicherung anbieten würde, weil die Schäden einfach nicht mess­bar sind. Aber da kann ich nur sagen: Wenn die Schäden wirklich nicht messbar wären, müssten wir froh sein, wenn die Technik nicht eingesetzt wird. Doch auch hier blockieren Sie!

Die dritte Möglichkeit, eine sehr einfache Möglichkeit, betrifft die Frage der Förderun­gen. Das ist ein Vorschlag der Grünen; sie haben gemeint, beim ÖPUL, dem Öster­reichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft, mit dem 90 Prozent der Ackerflächen in Österreich gefördert werden oder aus dem es Förderungen für 90 Pro­zent der Flächen gibt, könnte man in die Förderungsrichtlinien einfach hineinschreiben: Es darf in der Landwirtschaft nur gentechnikfrei gearbeitet werden! – und schon wären 90 Prozent gentechnikfrei. Ja, wenn diese Bauern sich weiterhin fördern lassen wollen,


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