Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 89

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Pröll haben es bereits erwähnt –, in das jeder sich verpflichtend eintragen muss, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, allein das ist ein ganz wichtiger Aspekt, bitte. So können potentielle Schadensverursacher schneller festgestellt werden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Sie schauen hier weg. Wir handeln – Sie verunsichern, Sie schauen weg! Wir handeln – Sie verunsichern! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Regelung der Haftungsbestimmungen: Gerade in Bezug auf die Haftung gibt es hier klare und leicht durchsetzbare Haftungsbedingungen für mögliche Schäden, so­dass möglichst schnell und glaubhaft ein Schaden vor Gericht bekannt gemacht werden kann und auch gehandelt werden kann.

Auch die Tatsache der gentechnisch veränderten Kennzeichnung – auch das wollen Sie nicht wahrhaben – ist ein ganz wichtiger Aspekt, der gerade auch dem Kon­sumenten die Entscheidung erleichtert. Und das ist uns wichtig, denn uns liegen die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich am Herzen. Und dafür steht unser Bundesminister Pröll, dem Sie heute hier völlig zu Unrecht das Misstrauen aussprechen. Er steht für einen nachhaltigen Kurs, er steht für einen realitätsbezogenen Kurs, und dafür stehen auch wir von Seiten der ÖVP. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.47

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.48

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Herr Präsident! Sehr geschätzte Abgeordnete zum Nationalrat! Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird, ist heute sehr ausführlich debattiert worden, und ich möchte hier am Schluss dieser Debatte eigentlich nur mehr eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte in der heutigen Debatte geben. Ich möchte hier wirklich auch klarstellen, dass es ja nicht unbedingt von sich aus ent­standen ist, sondern dass es zu dieser Gesetzesänderung eben auch eine Vorge­schichte und eine Ergänzungsgeschichte gibt.

Auf Grund des Mahnschreibens der Kommission an mehrere Mitgliedstaaten, darunter natürlich auch Österreich, läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtum­setzung der neuen Freisetzungsrichtlinie. Seit September 2003 liegt eine Klage vor, zum Schutz der Interessen der Österreicherinnen und Österreicher, also der Kon­sumenten, das österreichische Gentechnikrecht an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Geschätzte Abgeordnete! Um einer Vorverurteilung durch den EuGH zu entgehen, will die Bundesregierung die neuen Richtlinien so rasch wie möglich umsetzen und daher eine entsprechende Änderung des Gesetzes mit flankierenden Maßnahmen zur Durch­führung der dazugehörigen Verordnungen vorlegen. Auf Grund der Richtlinien werden einheitliche Kriterien für die Risikobewertung der Freisetzung und In-Verkehr-Bringung von GVOs unter Berücksichtigung der akkumulierten Umweltauswirkungen bestimmt.

Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Bestehende Zulassungen werden überprüft, eindeutige Kennzeichnungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolg­barkeit sowie die verpflichtende Überwachung von in den Verkehr gebrachten Produk­ten, eine Registerführung über die Orte der Freisetzung und des kommerziellen Anbaus sind vorgesehen.

Zum Schutz der Verbraucherinteressen gibt es eine klare Festlegung der Zuständigkeit für die Vollziehung der Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie auch die Einführung von Strafbestimmungen gegen den Verstoß


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