dieser Verordnungen – diese Strafbestimmungen beruhen nicht nur auf den vom Europäischen Gerichtshof vorgegebenen Strafbestimmungen, sondern es ist im österreichischen Entwurf auch eine österreichische Strafbestimmung vorgesehen –, Öffentlichkeitsbeteiligung durch verpflichtende Kundmachung sowie eindeutige Kennzeichnung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgung.
Geschätzte Damen und Herren! Liebe Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, besser kann man in Wirklichkeit ein Gesetz nicht vorbereiten, und bitte daher die Abgeordneten, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) – Danke.
Gestatten Sie mir aber noch einen Satz zum
Misstrauensantrag gegen Minister Pröll. Ich muss das deswegen sagen, denn ich
bin neu hier in diesem Haus – also ziemlich neu – und war immer der
Meinung, dass ein Misstrauensantrag auch einer Begründung bedarf. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Da
ich heute aber keine Begründung gehört habe, fühle ich mich als Steirer dazu
berufen, aufzufordern, diesem Misstrauensantrag nicht zuzustimmen. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
14.51
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.52
Abgeordneter
Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung!
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei meinen Vorrednern habe
ich oft den Eindruck gehabt, dass wir über verschiedene Materien reden. Haben
wir einen anderen Entwurf einer Regierungsvorlage als Sie? Wenn ich den Satz
höre: Wir lassen die Konsumenten nicht im Stich!, dann brauche ich mir nur den
Text anzusehen, und darin ist zu lesen, dass die Frage der Kennzeichnung
keinesfalls hundertprozentig und einwandfrei ist – also, sage ich Ihnen,
werden die Konsumenten hier im Stich gelassen! (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bundesminister Grasser hat am Vormittag davon gesprochen, dass politische Glaubwürdigkeit nur dann gegeben sei, wenn die Überschriften mit den Inhalten übereinstimmen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetz stimmen weder die Überschriften noch die Inhalte.
Die Inhalte stimmen nicht, weil Fehler passiert sind. Ich frage mich, Frau Bundesministerin – und ich habe das auch bereits im Ausschuss gesagt –, ob wir nicht bald Abänderungsanträge bekommen, da Zitierfehler darin enthalten sind. In diesem Entwurf wird beispielsweise in § 62 auf § 58a Z 6 verwiesen – diese Bestimmung gibt es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Oder sehen Sie sich doch die Regelung in § 79k, die ich für verfassungswidrig halte, weil hier die Erwerbsgärtner ausgeschlossen sind, an! Ich frage mich, wie die Kollegen von der Wirtschaftskammer das gegenüber den Erwerbsgärtnern vertreten werden.
Aber das große Problem sehe ich im Bereich der Kennzeichnung. Wir wissen seit der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses, dass die Frau Bundesministerin nicht bereit ist, Ergebnisse, Analyseergebnisse, ob korrekt gekennzeichnet ist, der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ich zitiere dazu aus der entsprechenden Verordnung 1830/2003:
„Die vollständige und zuverlässige Information der Verbraucher im Zusammenhang mit GVO und aus diesen hergestellten Produkten sowie Lebens- und Futtermitteln muss