Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 114

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der Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende um 10,8 Prozent, für Ehepaare um 20,6 Prozent, wie es unter der Regierung Schüssel beschlossen worden ist. – Das ist aktive Sozialpolitik! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Dazu können die Länder ergänzen. Sie tun das auch, wenn auch unterschiedlich. Entweder geben die Länder direkt – so Vorarlberg, Kärnten, Tirol, Niederösterreich, Steiermark –, am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert oder sogar darüber liegend, oder sie ziehen die Gemeinden in zusätzliche Verantwortung – etwa Oberösterreich und, erst gestern beschlossen, das Burgenland – oder sie nehmen den Richtsatz für Sozialhilfeempfänger – so Salzburg und Wien – als Grundlage.

Ich glaube, ich habe Sie nicht richtig verstanden, Herr Kollege Gusenbauer. (Abg. Dr. Gusenbauer: Weil Sie gar nichts verstehen!) Sie sagten, dass Wien die höchsten Leistungen erbringt. Ist Ihnen nicht bewusst, dass Sozialhilfeempfänger mit dem Einkommen ganz deutlich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen (Abg. Dr. Gu­senbauer: Ja, natürlich!), dass Wien einen wesentlich kleineren Personenkreis erfasst als alle anderen Bundesländer, die Heizkostenzuschüsse gewähren?

Ich glaube, Sie haben das alles rund um die höchsten Sätze mit etwas anderem verwechselt, nämlich mit den Gas- und Strompreisen in Wien (Abg. Mag. Molterer: Ja, genau!), die sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt haben:

1. November 2001 eine Erhöhung um 31 € für den durchschnittlichen Haushalt; Früh­jahr 2003: Wiengas beschließt, den Grundpreis für Gas um 95 Prozent anzuheben, in der Monatsabrechnung ist das dann etwa ein Zehntel mehr. Im Februar 2004 verlangt dann der Regulator, der Chef der E-Control, die Preise für die Kunden in Wien zu senken, da sie eindeutig überhöht sind. (Abg. Dr. Fekter: Ah da schau her! Miss­wirtschaft in Wien!) Was geschieht? – Nichts!

Ich korrigiere: Bis zum 1. November 2004 geschieht nichts. Dann wird in Wien die nächste Erhöhung in Kraft treten. Konkret wird beim Strom der Grundpreis für Privatkunden von 7,76 € im Jahr auf 10,16 € erhöht, für einen Kleinverbraucher wird das dann etwa 122 € mehr ergeben und für einen durchschnittlichen Haushalt 550 € mehr. (Abg. Dr. Fekter: Die soziale Kälte in Wien! – Ruf bei den Freiheitlichen: Das rote Wien!)

Ich empfehle Ihnen daher, die Sozialpolitik dieser Bundesregierung – so wie sie heute Vormittag dargestellt wurde (Abg. Dr. Gusenbauer: Also die Unsozialpolitik!) und wie sie Herr Staatssekretär Morak in seiner Stellungnahme jetzt noch einmal, wie ich glaube, einleuchtend dargelegt hat – zu unterstützen.

Ich empfehle jenen Bundesländern, die einer direkten Hilfe, etwa im Bereich der Heizkostenentwicklung, hinterherhumpeln, nämlich Salzburg und Wien, sich an ande­ren Bundesländern zu orientieren. Ich kann mir eine beratende Koordination von Seiten des Bundes, wenn es gewünscht und notwendig ist, durchaus vorstellen. (Abg. Dr. Gu­senbauer: Das ist eine Verhöhnung!)

Ich bitte Sie auch dringend, Genossen Häupl aufzufordern, die kommunalisierte Wiengas, Wienstrom und Fernwärme Wien dazu zu bringen, in Zukunft öko­nomisch vertretbare und sozial verträgliche Tarife zu verlangen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.54

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


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