Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 115

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15.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist eigentlich ein starkes Stück, dass die SPÖ hier hergeht, die Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses verlangt, obwohl sie ganz genau weiß, dass sie selbst in ihrem stärksten Bundesland, in dem sie die Hauptverantwortung trägt, nämlich in Wien, säumig ist. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wo?) In Wien. Selbstverständlich!

Sie haben soeben von meinem Kollegen Tancsits erfahren, wie die Unterstützung aussieht. Sie ist Teil des Hilflosenzuschusses, und in Wien gibt es den geringsten Teil. Ihr Bürgermeister weigert sich, den Heizkostenzuschuss zu vereinheitlichen. Gäbe es eine Vereinheitlichung, könnten wir in Österreich – ähnlich wie im Jahr 2000 – locker einen allgemeinen Heizkostenzuschuss seitens des Bundes zuschießen. (Abg. Dr. Gu­senbauer: Das ist alles ein Blödsinn, was Sie da erzählen! Absoluter Blödsinn!)

Die Kompetenz des Armenwesens liegt eindeutig bei den Ländern und nicht beim Bund. So ist es nun einmal. Dass im Jahr 2000 der Bund diesen Zuschuss für die Heizperiode Oktober 2000 bis April 2001 gewährt hat, lag an der Preissteigerung auf dem Erdölmarkt. Das war so. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Moment einmal! Moment einmal, dazu komme ich noch, Frau Kollegin Silhavy!

Das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 hat 600 Millionen Schilling dafür vor­gesehen. Die Vergabe erfolgte praktisch durch eine Kofinanzierung. In einem Sonder­bericht der Volksanwaltschaft wurde aber kritisiert, dass lediglich 113,5 Millionen Schil­ling, kaum 20 Prozent, ausgegeben wurden – das deshalb, weil die Bundesländer ein­fach zu wenig zugeschossen haben. (Abg. Öllinger: Na, na, na! – Abg. Silhavy: Das wäre schön!) Es galten unterschiedliche Tarife, auch Wien war nicht ausgenommen. Das war die Crux dabei. Man muss einfach bei der Wahrheit bleiben!

Außerdem hat der Sonderbericht der Volksanwaltschaft ... (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Frau Kollegin Silhavy, bleiben Sie am Boden! (Abg. Silhavy: Ich bleibe am Boden!) Wenn Sie den Sonderbericht der Volksanwaltschaft durchlesen, dann werden Sie draufkommen, es wird Kritik geübt, und diese Kritik lautet: keine einheitliche Vorgangsweise der Länder bei der Gewährung von Heizkostenzuschüssen zum Beispiel bei der Berücksichtigung von Einkünften, von Antragsfristen, bei der Höhe der Leistungen. Ebenso kritisiert werden Informationsdefizite für potentiell Be­günstigte und Hindernisse bei der Antragstellung. Das steht alles in diesem Son­derbericht. (Abg. Silhavy: Den Sie im Ausschuss nicht haben wollten!)

Aus diesem Grund wurde das Thema „Heizkostenzuschuss“ auch im Rahmen der zweiten Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe behandelt. Man hat das diskutiert und ist zu der Auffassung gelangt, dass es im Einvernehmen mit den Ländern bundeseinheitliche Regelungen geben sollte – zwischen den Ländern einer­seits und zwischen den Ländern und dem Bund andererseits. Das sollte erfolgen. Insbesondere sollte es einheitliche Grundsätze in der Gewährung geben. Das ist bis heute nicht erfolgt. (Abg. Silhavy: Aber Sie sind ja in der Regierung!) Frau Kollegin Silhavy, lassen Sie mich einmal ausreden!

Außerdem sind die Finanzausgleichsverhandlungen noch voll im Laufen. Warten Sie diese einmal ab! In Kärnten ist hinsichtlich eines Heizkostenzuschusses für sozial Bedürftige alles auf Schiene. Sie können das bei Ihrer Kollegin, der Frau Landesrätin Schaunig-Kandut, hinterfragen.

Es gab unterschiedliche Regelungen. Auf der einen Seite hat Frau Landesrätin Schaunig-Kandut einen Heizkostenzuschuss gewährt, auf der anderen Seite Herr Landeshauptmann Haider. Daraufhin ist man neue Wege gegangen, hat die Rege­lungen vereinfacht, entbürokratisiert und zusammengeführt. Es gibt ein einheitliches


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