Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 119

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kann sich gegenseitig die Schuld zuschieben! – So ist die Volksanwaltschaft aber nicht vorgegangen, sondern die Volksanwaltschaft hat gesagt: Das hängt mit dem Prinzip der Auszahlung zusammen. Wenn erstens das Antragsprinzip dominierend ist und man den Zuschuss nur auf Antrag erhält und wenn zweitens in jedem Bundesland unter­schiedliche Richtlinien für die Vergabe von Heizkostenzuschüssen gelten, dann wird das daneben gehen.

Eigentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir jetzt, wenn wir den Heiz­kostenzuschuss für dieses Jahr diskutieren, tatsächlich nur hier, um vom Finanzminister oder von der Bundesregierung das Geld einzufordern, das damals nicht ausgegeben wurde. Es wurden damals nämlich von diesen 600 Millionen Schilling, also über 40 Millionen €, nicht einmal 200 Millionen Schilling ausgegeben, und der Herr Finanzminister beziehungsweise die Bundesregierung haben dann das Geld, das übrig geblieben ist, womit man spekuliert hat, weil das Antragsprinzip und die unter­schiedlichen Richtlinien ja nur Verwirrung bringen konnten, gleich drei oder vier Mal für andere Aktionen ausgegeben, für irgendeinen anderen Härtefonds. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Wir stehen heute hier und möchten Sie daran erinnern: Da ist sehr viel Geld übrig geblieben, sehr viel Geld! – Gut, können Sie nun sagen, das ist jetzt schon vier Jahre her, wir reden doch jetzt nicht über das Budget von 2000/2001! – Wir wollen eine saubere Aktion, die nicht nur die SozialhilfebezieherInnen, die Arbeitslosengeld­bezie­herInnen und die NotstandshilfegeldbezieherInnen betrifft, die mit sehr wenig aus­kommen müssen, sondern natürlich auch die Pensionisten und Pensionistinnen, die eine niedrige Pension erhalten. All jene Personen sollen diesen Zuschuss automatisch erhalten, denn nur so kommen die Menschen in den Genuss der Sache.

Sie alle wissen doch ganz genau, was es heißt, sich auf dem Land oder auch in der Stadt zu einer Behörde durchfragen und dann dorthin laufen zu müssen, um dort einen entsprechenden Zuschuss geltend zu machen! Sie wissen, was das etwa für eine 70- oder 80-jährige Frau bedeutet. Sie nicken, danke, Herr Abgeordneter! Als Bürger­meister wissen Sie, wie hilflos die betroffenen Leute manchmal im Umgang mit solchen Anträgen und sozusagen mit dem dazugehörigen Schrifttum sind! Darum hilft ihnen nur eine unbürokratische Aktion (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), und die Schaffung einer solchen wäre die Aufgabe des Bundes, anstatt sich hier herzustellen und zu sagen: Wisst ihr was? Geht heim!

Das ist das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Beachten Sie Ihre Rede­zeit, Herr Kollege!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ich fürchte einen Bruch, wenn Sie diese Ignoranz auch weiterhin zum Thema machen! (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

16.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.13

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Tancsits! Herr Kollege Dolinschek! Ehrlich gestanden, habe ich wenigstens gehofft, dass Sie versuchen werden, einigermaßen fachlich zu argumen­tieren, und dieses ernsthafte Thema nicht mit Polemik abtun werden!

Es ist dies ja ein Thema, das viele Gruppen schon aufgegriffen haben, zum Beispiel auch Herr Präsident Küberl von der Caritas, aber auch Landesparteipolitiker und


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