Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 125

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Ich berichtige tatsächlich: Es ist Gott sei Dank genau umgekehrt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Gott sei Dank! – Abg. Neudeck: Es ist gut für die Republik, dass das umgekehrt ist!)

16.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Bures zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. – Sie kennen die Geschäftsordnung.

 


16.31

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Selbstverständlich, Herr Präsident! – Herr Präsi­dent, es wurde gerade von Frau Partik-Pablé behauptet, dass der Heizkostenzuschuss nach Bundes-Verfassungsgesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt.

Ich berichtige tatsächlich: Das ist falsch! Die Länder sind nur für die Sozialhilfebezieher zuständig.

Wir fordern einen bundeseinheitlichen Heizkostenzuschuss für Arbeitslose, für Not­standshilfe- und Kindergeldbezieher, also für alle, die ihn brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere tatsächliche Berichtigung kommt von Abgeordnetem Öllinger. Redezeit: 2 Minuten.

 


16.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Nachdem Frau Abgeordnete Partik-Pablé auch behauptet hat, dass es die Kompetenz der Länder sei, die Mindest­pensionsbezieherInnen zu erfassen, zu erheben (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sozialleistun­gen!), um ihnen einen entsprechenden Heizkostenzuschuss zuzuleiten, stelle ich hier richtig: Es gibt im Zusammenhang mit der Heizkostenaktion 2000 und 2001 einen ent­sprechenden Bericht der Volksanwaltschaft, der auch dem Parlament zugeleitet wur­de – das ist der Jahresbericht und nicht der besondere Heizkostenzuschussbericht.

In diesem heißt es: „Da Pensions- und Ausgleichszulagenbezieher vielfach leider nicht in den Genuss von Heizkostenzuschüssen gekommen waren, wurde in der 58. Novelle zum ASVG ... vorgesehen, dass sich die Pensionsversicherungsträger dazu verpflich­ten können, Heizkostenzuschüsse gegen Abgeltung der Verwaltungskosten zusammen mit Pensionen anzuweisen. Dazu kam es aber dann nicht, da trotz vergleichbarer Ausgangssituation eine neuerliche Förderaktion aus dem Bundesbudget leider nicht in Aussicht genommen wurde.“ – Zitatende.

Der Bund ist dafür zuständig, das Geld herzugeben – und sonst niemand. Da haben Sie es schwarz auf weiß im Bericht der Volksanwaltschaft! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawisch­nig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.34

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist erschreckend, wenn man bei der Diskussion über ein soziales Problem ausschließlich in der Sackgasse eines vielleicht falsch verstandenen Föde­ralismus landet, sodass man einen Bundesheizkostenzuschuss für die eine Gruppe und einen Landesheizkostenzuschuss für die andere Gruppe diskutieren muss.

 


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