Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 135

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ländern hat, und dahin gehend einzuwirken, dass in Zukunft in allen Bundesländern eine möglichst gleichwertige Unterstützung gewährt werden kann.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Kosten der Ärmsten politisches Kleingeld wechseln zu wollen, das lehne ich grundsätzlich ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Kollegin Silhavy, Sie haben heute das Wort „Schande“ in den Mund genommen: Das ist die wirkliche Schande, sage ich Ihnen!

Warum wir da so konsequent sind, hat sehr viel mit christlich-sozialer Politik zu tun (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), denn in dieser gilt das Subsidiaritätsprinzip, und das Subsidiaritätsprinzip ist ein gutes Prinzip, das jetzt Gott sei Dank auch auf euro­päischer Ebene immer mehr zur Anwendung kommt. Diesem Prinzip folgend ist es hundertprozentig richtig, die Kompetenz dort zu belassen, wo sie ist, nämlich bei den Ländern, die mit Unterstützung der Gemeinden zu den besten Lösungen kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Lopatka eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Ingrid Turkovic-Wendl, Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen betreffend Heizkostenzuschuss ist hin­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.Tancsits, Dolinschek, Ingrid Turkovic-Wendl, Dr. Helene Partik-Pable und Kollegen betreffend Heizkostenzuschuss

Die österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass in Österreich die Länder die Kompetenz für die Sozialhilfe besitzen. In Wahrnehmung dieser bundesstaatlichen Kompetenzverteilung haben erfreulicherweise die Länder immer wieder für sozial schwache Personen Heizkostenzuschüsse gewährt.

Aufgrund der gestiegenen Rohölpreise sind nunmehr auch die Heizölpreise und mit ihnen auch die Preise anderer Energieträger deutlich gestiegen. Zur Abfederung der Folgen für diejenigen, die von dieser Preissteigerung am stärksten betroffen sind, haben bereits einige Länder auch für den kommenden Winter Heizkostenzuschüsse beschlossen.

Allerdings sind die entsprechenden Regelungen unübersichtlich und intransparent sowie der Höhe nach unterschiedlich.

Die österreichische Bundesregierung hat bereits in den letzten Jahren in ihrem Kom­petenzbereich Maßnahmen gesetzt, die einkommensschwache Personen entlasten und begünstigen.

So sah die Steuerreform 2004 vor, dass alle Steuerpflichtigen, die ein Brutto­jahres­einkommen unter 14.500,- € aufweisen, von der Steuer vollständig entlastet werden. Damit wurden durch die Steuerreform 2004 200.000 Personen zusätzlich steuerfrei gestellt.

 


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