Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 138

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Sehr verehrte Damen und Herren! Jedes Mal, wenn sich Herr Sozialminister Haupt über die steigende Energiepreise beklagte, sind am nächsten oder übernächsten Tag die Energiepreise neuerlich gestiegen – eine Politik, die sich in Wirklichkeit im Reden darstellt, bei welcher aber die Handlungen fehlen.

Die Politik ist geprägt von Worten, es heißt, es gäbe kein Geld in Wien. – Natürlich gibt es einen Zuschuss in Wien. Gefragt ist Geld – und dafür weniger Worte. Vielleicht steht ein Wort zu wenig auf der Homepage, das mag schon sein, aber die, die es betrifft, wissen, dass sie eine Unterstützung in Wien bekommen. Besser wäre daher: weniger reden und endlich handeln! Die Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkosten­zuschusses wäre die richtige Handlung. Stimmen Sie dem Vorschlag der Sozialdemo­kraten in diesem Hause zu! (Beifall bei der SPÖ.)

17.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 455/A (E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Gewäh­rung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag einstehen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt. (Abg. Dr. Gu­senbauer – in Richtung ÖVP und Freiheitliche –: Soziales Gewissen gleich null! – Die Abgeordneten Mag. Molterer und Kopf: Bürgermeister Häupl!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heizkosten­zuschuss.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Dr. Gusenbauer in Richtung ÖVP und Frei­heitliche –: Soziale Arroganz!) – Das ist die Mehrheit, und daher ist dieser Antrag angenommen. (E 70.)

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (614 d.B.): Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind (631 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.15

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Nachdem sich jetzt die Gemüter wieder beruhigt haben, will ich Sie nicht länger auf die Folter spannen: Es geht um das hochspannende Thema „Das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch über­prüft worden sind“.

Was ist der Hintergrund des diesbezüglichen Gesetzes? – Erstens eine EU-Richtlinie des Europäischen Rates, wonach wir in Österreich keinen Alleingang des Totalver­botes gehen können. Die EU verlangt von uns, dass wir unterscheiden zwischen


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