Begründung:
Ad 1: Die Bestimmung ist hinsichtlich
der Alternativmethoden entsprechend zu konkretisieren, wobei auf die nationalen
Umsetzungen zu verweisen ist. Weiters sind die Endtermine gemäß der Richtlinie
2003/15/EG „zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische
Mittel“ für das In-Verkehr-Bringen von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch
getestet worden sind, aufzunehmen. Eine Rücksprache mit der Europäischen Kommission
ergab, dass der Zeitplan der Kommission keinen verbindlichen Charakter hat.
Schließlich wurde der Verweis auf die
Kosmetikverordnung durch den Verweis auf das LMG 1975 samt den aufgrund
dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, soweit sie kosmetische Mittel
betreffen, ersetzt, da in der Kosmetikverordnung nur ein Teil der
Kosmetikrichtlinie umgesetzt ist.
Da in manchen Fällen eine
Alternativmethode von der OECD validiert wird, muss auch die OECD-Validierung
berücksichtigt werden. Dies entspricht auch dem Wortlaut Art. 1 Abs 2
Ziffer 1a und 1 b sowie Ziffer 2
der Richtlinie 2003/15/EG zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische
Mittel.
Ad 2: Zum Zweck der Veröffentlichung der
künftig in Anhang IX der Richtlinie 76/768/EWG vorgesehenen
validierten Alternativmethoden zum Tierversuch, die für die Erfüllung der
Anforderungen der Kosmetikrichtlinie zur Verfügung stehen, bedarf es einer
entsprechenden Verordnungsermächtigung.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Ans Rednerpult gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Schasching. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
17.35
Abgeordnete Beate
Schasching (SPÖ): Herr Präsident!
Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der von meiner Vorrednerin eingebrachte
Abänderungsantrag findet die Zustimmung der SPÖ-Fraktion, wie bereits mehrmals
ausgeführt wurde, und ich bin sehr froh darüber, dass es trotz der
kontroversiellen Diskussion im Ausschuss, trotz der sehr heftigen
Ausschussdebatte dazu gekommen ist, dass unsere Ideen zur Ausweitung dieses
Gesetzes und unsere Vorschläge sowie die Vorschläge der grünen Fraktion in die
Abänderung einfließen konnten, und wir stimmen daher wirklich sehr, sehr gerne
diesem Gesetz zu, das immerhin hilft, Tierleid für die Inverkehrbringung von
Kosmetika zu vermeiden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
In diesem Zusammenhang möchte ich auch kurz darauf eingehen, wie dieser Ausschuss abgelaufen ist. Dort waren die Debatten, wie bereits erwähnt, sehr heftig, und dort wurde es auch wieder einmal, wie wir es ja schon gewöhnt sind von dieser Regierung, abgelehnt, einen Gesundheitsbericht ins Plenum zu bringen. Wir haben das sehr, sehr bedauert, weil wir der Meinung sind, dass diese sehr guten Hilfsmittel für unser aller Arbeit, diese gute Grundlage, um eine Materie umfassend zu beleuchten, sich sehr wohl eine breitere Debatte verdient hätte. Ich denke etwa nur daran, wie stark Vertreter der Medien diesen Ausschuss besucht haben. Daher meine ich, dass das durchaus auch ein gemeinsames Anliegen sein könnte, wieder einmal Gesundheitsberichte im Plenum debattieren zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu den weiteren Punkten, die wir in diesem Ausschuss debattiert haben. – Ich denke, wir gehen durchaus in vielen Punkten konform. Einer dieser Punkte ist, dass wir unter