Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 145

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Begründung:

Ad 1: Die Bestimmung ist hinsichtlich der Alternativmethoden entsprechend zu konkretisieren, wobei auf die nationalen Umsetzungen zu verweisen ist. Weiters sind die Endtermine gemäß der Richtlinie 2003/15/EG „zur Änderung der Richt­linie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied­staaten über kosmetische Mittel“ für das In-Verkehr-Bringen von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch getestet worden sind, aufzunehmen. Eine Rücksprache mit der Europäischen Kommission ergab, dass der Zeitplan der Kommission keinen verbindlichen Charakter hat.

Schließlich wurde der Verweis auf die Kosmetikverordnung durch den Verweis auf das LMG 1975 samt den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, soweit sie kosmetische Mittel betreffen, ersetzt, da in der Kosmetikverordnung nur ein Teil der Kosmetikrichtlinie umgesetzt ist.

Da in manchen Fällen eine Alternativmethode von der OECD validiert wird, muss auch die OECD-Validierung berücksichtigt werden. Dies entspricht auch dem Wortlaut Art. 1 Abs 2 Ziffer 1a und 1 b sowie Ziffer 2 der Richtlinie 2003/15/EG zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied­staaten über kosmetische Mittel.

Ad 2: Zum Zweck der Veröffentlichung der künftig in Anhang IX der Richt­linie 76/768/EWG vorgesehenen validierten Alternativmethoden zum Tierversuch, die für die Erfüllung der Anforderungen der Kosmetikrichtlinie zur Verfügung stehen, bedarf es einer entsprechenden Verordnungsermächtigung.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ans Rednerpult gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Schasching. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.35

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der von meiner Vorrednerin eingebrachte Abänderungsantrag findet die Zustimmung der SPÖ-Fraktion, wie bereits mehrmals ausgeführt wurde, und ich bin sehr froh darüber, dass es trotz der kontroversiellen Diskussion im Ausschuss, trotz der sehr heftigen Ausschussdebatte dazu gekommen ist, dass unsere Ideen zur Aus­weitung dieses Gesetzes und unsere Vorschläge sowie die Vorschläge der grünen Fraktion in die Abänderung einfließen konnten, und wir stimmen daher wirklich sehr, sehr gerne diesem Gesetz zu, das immerhin hilft, Tierleid für die Inverkehrbringung von Kosmetika zu vermeiden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

In diesem Zusammenhang möchte ich auch kurz darauf eingehen, wie dieser Aus­schuss abgelaufen ist. Dort waren die Debatten, wie bereits erwähnt, sehr heftig, und dort wurde es auch wieder einmal, wie wir es ja schon gewöhnt sind von dieser Regierung, abgelehnt, einen Gesundheitsbericht ins Plenum zu bringen. Wir haben das sehr, sehr bedauert, weil wir der Meinung sind, dass diese sehr guten Hilfsmittel für unser aller Arbeit, diese gute Grundlage, um eine Materie umfassend zu beleuchten, sich sehr wohl eine breitere Debatte verdient hätte. Ich denke etwa nur daran, wie stark Vertreter der Medien diesen Ausschuss besucht haben. Daher meine ich, dass das durchaus auch ein gemeinsames Anliegen sein könnte, wieder einmal Gesund­heitsberichte im Plenum debattieren zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den weiteren Punkten, die wir in diesem Ausschuss debattiert haben. – Ich denke, wir gehen durchaus in vielen Punkten konform. Einer dieser Punkte ist, dass wir unter


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