Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 147

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich war Vor­reiter auf dem Gebiet des Tierschutzverbotes für Kosmetikprodukte – das hat ja Frau Bundesministerin Rauch-Kallat bereits ausgeführt – und hat diese Bestimmungen in Form eines totalen Tierschutzverbotes umgesetzt.

Das bestehende Bundesgesetz ist aber nicht mehr EU-konform, das heißt, eine neue EU-Richtlinie muss umgesetzt werden – ein Umstand, dem wir mit dieser Regierungs­vorlage Rechnung tragen.

Innerhalb der EU können Konsumentinnen und Konsumenten sicher sein, dass Kos­metikprodukte den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegen, dass sie nach den gleichen Regeln hergestellt, dokumentiert und kontrolliert werden. Mir ist besonders wichtig, dass man wegkommt von Tierversuchen für die Kosmetik – hin zu alternativen Testmethoden. Mittlerweile wurden ja verschiedene Alternativmethoden entwickelt, die Tierversuche in der Kosmetikbranche überflüssig machen: So zum Beispiel verbes­serte Prüfstrategien oder computerunterstützte Methoden, die Stoffe auf ihre Struk­turen hin miteinander vergleichen und dadurch Rückschlüsse auf ihre Wirkung zulassen. Ebenso anführen möchte ich in diesem Zusammenhang den Test an Zell­kulturen.

Bereits in den fünfziger Jahren wurde das so genannte 3-R-Konzept erstellt, das auf drei Säulen basiert. Diese drei „R“ beziehen sich auf refinement, reduction, replace­ment, was man ungefähr mit Verbesserung, Verminderung und Ersatz übersetzen kann.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass in der EU etwa 8 400 Kosmetikinhaltstoffe auf ihre Ungefährlichkeit für den Menschen getestet wurden. Rund 90 Prozent der Kos­metika, die neu auf den Markt kommen, bestehen aus diesen bekannten Inhaltsstoffen, jedoch in anderer Zusammensetzung.

Abschließend: Frau Bundesministerin Rauch-Kallat möchte ich dafür danken, dass mit diesem Gesetz sowohl in Österreich als auch in der EU ein guter Weg beschritten wird. Und ich meine, am Ende dieses Weges sollen wir uns gänzlich von Tierversuchen für Kosmetika und somit auch von Tierleid verabschiedet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.43

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Erlauben Sie mir hiezu einige abschließende Betrachtungen seitens der SPÖ-Fraktion. Es ist positiv, dass es eine Einigung gibt – auf Druck der EU entstanden, das muss man schon dazu sagen. Und es ist selbstverständlich positiv, dass das hier öffentlich im Parlament debattiert wird; das geschieht also alles zu Recht.

Am 5. Oktober jedoch, meine Damen und Herren, haben wir uns in einer Ausschuss­sitzung nicht „nur“ – unter Anführungszeichen – über Tiere, sondern auch über Menschen unterhalten, und zwar im Zusammenhang mit dem Gesundheits­bericht 2003. Und ich möchte jetzt dort fortsetzen, wo Kollegin Schasching aufgehört hat. Es kann ja nicht sein, dass man zwar über Tiere spricht, über den Menschen jedoch


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