Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 171

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geirrt. Das kann nicht bürgernahe sein. Das ist vielleicht SPÖ-nahe, der Bundes­genosse, aber nicht unbedingt kundennah. (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Ist noch drinnen, ja!) – Es ist also drinnen, der Bundesgenosse ist drinnen. Also so unkommentiert übernehmen Sie das eine oder andere. Das hätten Sie sich vielleicht genauer anschauen sollen, und Sie hätten es vielleicht anders schreiben sollen.

In diesem Zusammenhang darf ich festhalten: Der Gesetzgeber hat es sich nicht einfach gemacht. Er hat wirklich eine saubere Lösung aus Sicht des Kunden zustande gebracht. Ich danke all den betroffenen Branchen, die sich hier ausdrücklich und intensiv bemüht haben, danke aber vor allem allen Bearbeitern im Wirtschafts­ministerium, die auch unterstützend für den Ausschuss tätig waren. Ich meine, es ist eine durchaus richtige Umsetzung, die hier vorliegt. (Beifall bei der ÖVP.)

18.50

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.50

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): 6 Minuten waren es, glaube ich.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst noch einmal zu dieser Richtlinie über die Versicherungsvermittlung. Herr Kollege Mitterlehner! Wenn Sie sagen, dass das so eindeutig ist, wessen Interessen da vertreten werden, kann ich nur sagen: Ja, klar, Sie vertreten das eine, und andere Leute vertreten ein anderes Interesse. Damit leben wir in diesem Haus, das ist, glaube ich, ganz normal, und ich würde nicht sagen, dass das so eindeutig ist, wie Sie das behaupten.

Professor Mayer schreibt in seinem Gutachten:

„Aus dieser Definition folgt klar, dass ein vertraglich gebundener Versicherungs­vertreter nur dann im Namen und für Rechnung mehrerer Versicherungsunternehmen tätig werden kann, wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz zueinander stehen.“ – Zitatende. (Abg. Dr. Mitterlehner: Da müssen Sie das andere auch noch lesen!)

Es ist ja wohl ganz klar, dass diese das schon tun. Also ich muss ehrlich sagen, wir waren in der Fraktion nicht ganz sicher, wie wir das beurteilen sollen. Einerseits ist es klar, dass die Europäische Union beziehungsweise das EP eine Richtlinie vorgibt, die offensichtlich eine Wettbewerbsverzerrung verhindern soll. Andererseits sehen wir schon, dass es Probleme für die Konsumentinnen und Konsumenten gibt, jeweils zu unterscheiden, mit wem sie gerade reden.

Wenn Sie jetzt sagen, es sei eine Verbesserung, dass Sie in Ihrem Abänderungsantrag festhalten, dass jemand nicht zum selben Zeitpunkt zugleich als Makler und Vermittler auftreten kann, dann kann ich nur sagen: Es ist nicht wirklich eine Hilfe für den Konsumenten oder die Konsumentin, wenn am nächsten Tag derselbe Makler auf einmal ein Vermittler ist. Mit welchem Hut ich gerade dort stehe, ist für die Kon­sumenten und Konsumentinnen dann oft wirklich schwierig zu unterscheiden, und ob eine Informationspflicht verletzt wurde, stellt man in der Regel auch nur fest, wenn man schon eine gewisse Skepsis hat, und das ist nicht bei allen KonsumentInnen der Fall.

In diesem Sinne würde ich durchaus auch zu der Meinung des Kollegen Moser ten­dieren, dass es eine klarere Trennung zwischen Vermittler und Makler braucht. Wir werden uns den Abänderungsantrag anschauen – wir haben ihn erst jetzt bekommen (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Nein, den haben Sie schon lange! Das ist eh der, den Sie schon haben!) – und dann entscheiden, ob wir dem zustimmen können, aber im Prinzip habe ich größte Skepsis.

 


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