Ein anderer Punkt, der von dieser Gesetzesänderung betroffen ist, ist das Betriebsanlagenrecht. Da gibt es etwas, das uns massiv stört, obwohl es eigentlich ein positiver Punkt bei dieser Änderung wäre, und zwar, dass vorgeschrieben wird, dass Energie bei der Errichtung einer Betriebsanlage effizient verwendet wird.
Das Ganze hat nur einen kleinen Schönheitsfehler, nämlich dass wir dieses Energieeffizienzgebot nicht beschließen können. Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits einmal aufgehoben, weil der Bundesgesetzgeber diese Kompetenz nicht hat. Wenn Sie das nicht in den Verfassungsrang heben, was wir schon vor zwei oder drei Jahren vorgeschlagen haben, dann wird dieses Energieeffizienzgebot Ende des Jahres aufgehoben, weil es dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofes gibt.
Faktum ist also, dass dieses Energieeffizienzgebot mit Ende des Jahres gestorben ist, wenn es nicht noch ein Verfassungsgesetz gibt. Darüber bin ich doch einigermaßen überrascht, auch deswegen, weil nicht zuletzt Kollege Kopf bereits 1999 gefordert hat, dass eben dieses Gebot der Energieeffizienz in den Verfassungsrang gehoben werden soll. Allerdings ist offensichtlich nichts passiert. Letztendlich drücken Sie sich drum herum, die Betriebsanlagenbetreiber tatsächlich zu diesem Energieeffizienzgebot zu verpflichten. Es sind zwar schöne Worte, die jetzt in der Gewerbeordnung stehen, aber sie werden keine Wirkung haben.
Zu den sonstigen Änderungen möchte ich noch zwei Punkte erwähnen, die uns wichtig sind. Ein positiver Punkt ist, dass in der letzten Version die Möglichkeit geschaffen wurde, Lärmschutzauflagen bei Gastgärten zu erteilen. Wir halten es für richtig, dass es die Möglichkeit gibt, diese Auflagen zu erteilen, weil es in diesem Bereich immer wieder Probleme gibt und man das von Einzelfall zu Einzelfall beurteilen muss. Dass das bis jetzt verboten war, haben wir tatsächlich für eine Lücke gehalten. Wir haben das schon lange gefordert und sind froh, dass dieser Punkt auf diese Art geändert wurde.
Was aus unserer Sicht nicht günstig ist, ist die Aufhebung des Versandhandelsverbotes für Verzehrprodukte. Wir halten das aus konsumentenpolitischer Sicht für ein ziemliches Problem, weil im Versandhandel jede Menge unangemeldeter und sehr zweifelhafter Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird und durch die Aufhebung dieses Verbotes das Mindestmaß an Schutz, das bisher für Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet war, wegfällt.
Als letzten Punkt vielleicht noch einmal zur Versicherungsvermittlung. Ich habe zuerst vergessen, eine Stellungnahme der FMA zu erwähnen, die uns auch zu denken gegeben hat. Es wird bei der Änderung dieser Versicherungsvermittlungsrichtlinie festgelegt, dass auch Kreditinstitute diese Versicherungen in Zukunft anbieten können, was wir im Prinzip für richtig halten. Die Finanzmarktaufsicht hat allerdings festgestellt, dass sie zusätzliches Personal brauchen wird, wenn sie das effektiv kontrollieren soll.
Es ist in letzter Zeit schon ein paar Mal passiert, dass Gesetze festgelegt wurden, bei denen es dann an der Umsetzung hapert, weil die notwendigen Kontrollmechanismen nicht funktionieren. Wir würden also auch anregen, dass diese zusätzlichen Personalerfordernisse für die Finanzmarktaufsicht tatsächlich sichergestellt werden.
Alles in allem gibt es also mehrere
Probleme mit dieser Gesetzesänderung, und wir werden daher nicht zustimmen
können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.