auch entsprechend funktionieren sollte. (Abg. Sburny: Wir reden von den KonsumentInnen!)
Ich weise noch darauf hin, dass nun für Lebens- und Sozialberater auch eine sportwissenschaftliche Beratung möglich ist, und zwar, wenn es sich dabei um Sportwissenschaftler und diplomierte Sporttrainer handelt. Warum ist das geschehen? – Damit der Weg in die Selbstständigkeit leichter wird. Abschließend weise ich auch noch darauf hin, dass ein weiteres Modul beim Befähigungsnachweis, also bei der Meisterprüfung, zu absolvieren ist, nämlich ein Modul für die Lehrlingsausbildung mit einer Lehrlingsausbildungsprüfung.
Wir sehen einen
besonderen Sinn darin, das Gesamtbefähigungszeugnis dann auszustellen, wenn
eine Lehrlingsausbildungsprüfung erfolgt ist und der Nachweis hierfür erbracht
ist. Wir denken, dass das sicherlich eine positive Auswirkung auf die Lehrlingsausbildung
hat, wie sie eben forciert wird. – Danke schön. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden und dann den berichtigten Sachverhalt, und das alles in 2 Minuten.
19.03
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Abgeordnete Mitterlehner hat in seiner Rede ausgeführt, dass mit der Neuregelung von der Ermächtigung der Richtlinie auf Ersatz eines Ausbildungsnachweises durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens nicht Gebrauch gemacht wird. Er übersieht dabei in der Regierungsvorlage § 137b Abs. 3, in dem der letzte Halbsatz lautet – ich gebe es verkürzt ohne die Einschübe wieder: „ ... so kann die fachliche Eignung ... durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ... erfolgen.“ – Genau dann wird davon Gebrauch gemacht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Ich erteile es ihm.
19.03
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass die Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie wie auch die anderer EU-Richtlinien – wie zum Beispiel vermutlich in zwei bis drei Jahren die der Dienstleistungsrichtlinie – unter anderem die Schaffung eines Binnenmarktes in Europa in Sachen Dienstleistungen zum Ziel hat. Diesem Ziel unterliegt natürlich der Wunsch unsererseits und anderer, Leistungen für Konsumenten qualitativ besser und preislich günstiger zu gestalten.
Das primäre Ziel dieser Versicherungsvermittlungsrichtlinie und auch anderer ist es, den Konsumenten besser zu bedienen – in Österreich und anderswo in Europa.
Es ist fraglos eines dieser Themen, bei denen es um Abgrenzungen zwischen Berufsgruppen geht: Versicherungsagenten, Versicherungsmakler. Ein Teil dieser Berufsgruppen ist heute hier im Hohen Hause prominent vertreten. Es geht aber letztlich auch um das Zusammenführen der Interessen nicht nur dieser beiden Gruppen, sondern auch der Banken und Versicherungen.