Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 175

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Mein Haus, meine Mitarbeiter, Generalsekretär Mitterlehner, aber auch Abgeordneter Hofmann haben sich nach Kräften gemeinsam mit mir bemüht, Akkordierungen vorzunehmen. Wenngleich ich eingestehe, es gab zu keinem Zeitpunkt den formalen, schriftlichen Konsens aller beteiligten Gruppen: Sehr nahe gekommen sind wir uns aber schon. Wenn man den Konsens zwar nicht zu 100 Prozent, aber – sage ich einmal – zu 90 bis 95 Prozent erreicht hat, ist es nun einmal so, dass man dann politisch gefordert ist, das auch so umzusetzen. Das, was Ihnen vorliegt, ist im Wesentlichen diese sehr weitgehende Annäherung der unterschiedlichen Gruppen.

Technisch haben Abgeordneter Mitterlehner und auch Abgeordneter Hofmann das bereits glänzend dargestellt. Ich sage Ihnen: Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof in Österreich nicht schon entschieden hätte, dass eine Inländerdiskriminierung ver­fassungsrechtlich ausgeschlossen ist, würde ich eine solche politisch vor Ihnen, dem Hohen Haus, nicht vertreten wollen.

Aber es ist, wie gesagt, doppelt gemoppelt. Der Verfassungsgerichtshof hat das durch seine Vorgabe ausgeschlossen, ich und wir wollen es politisch nicht. Inländerdis­kriminie­rung soll es durch die Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben nicht geben, und genau darum geht es ja bei der Frage der Aufhebung des Doppelausübungs­verbotes. – Wir sind dafür, weil wir keine Inländerdiskriminierung haben wollen und auch nicht haben dürfen.

In Sachen Mehrfachagenten führen wir aber natürlich eine Angleichung an den Makler herbei – eine Angleichung, keine Gleichstellung –, mit der Verpflichtung einer Berufshaftpflichtversicherung und auch mit der Verpflichtung zur besten Auswahl, sehr geehrte Frau Abgeordnete Sburny, im Interesse des Konsumenten.

Lassen Sie mich daher abschließend sagen: Wir haben uns, so weit es geht, bemüht, die Interessen anzugleichen, auf einen Nenner zu bringen, der mehr ist als nur der kleinste gemeinsame Nenner. Wir haben den Interessen des Konsumentenschutzes mehr als nur Rechnung getragen. Wir haben aus dem Gewerbe der Versicherungs­agenten und dem Gewerbe der Versicherungsmakler zwar das Gewerbe der Versiche­rungsvermittler gemacht und damit die Zahl der Gewerbe in der Gewerbeordnung von 82 auf 81 reduziert, aber trotzdem entsprechende Sicherungen eingebaut, über die schon diskutiert wurde, um zum Beispiel dem Konsumenten klar zu machen, mit wem er spricht – mit dem Agenten oder mit dem Makler.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! So gesehen haben wir uns in der Kunst des Möglichen geübt. Ich denke, es ist ein gutes Werk geworden. Lange Zeit haben – Hand aufs Herz! – ich und andere gesagt: Warten wir auf die Umsetzung der Versiche­rungsvermittlungsrichtlinie; das wird uns dann helfen, die Abgrenzungsprobleme zwi­schen Maklern und Agenten zu lösen. – Es hat geholfen, das zu lösen – nicht zur hundertprozentigen Zufriedenheit und Zufriedenstellung der Involvierten, aber, ich denke, zumindest zur weitgehenden Zufriedenheit.

An diesem Punkt sind wir angelangt. Ich danke nochmals für die äußerst umfassenden Vorbereitungstätigkeiten in meinem Haus. Sie waren deutlich umfassender, als das hier vom Schriftlichen her den Anschein hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

19.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abgeord­neter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


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