Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 176

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19.08

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht ist dieses Gesetz und das gesamte Thema in der Branche nicht ausreichend diskutiert. Da halte ich es mit der Kollegin Sburny, die meint, die Wahrheit liegt vielleicht in der Mitte.

Die Haftungen sind noch nicht geklärt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur das Beispiel Deutschland: Dort verschiebt man das bis auf den Sommer 2005, denn dort sind sicherlich noch einige Probleme offen. Das zweite Argument ist, dass Tschechien und Ungarn diese Mehrfachagenten einfach verbieten.

Das Kernthema wurde ausführlich diskutiert. Ich glaube, dass unter dem Mantel der Liberalisierung jeder – sagen wir es einmal sehr verkürzt – ungeprüft Versicherungen verkaufen kann. Ich bin auch der Meinung der Kollegin, dass der „Hut“, den jemand momentan trägt, nicht klar definiert ist: Ist er jetzt Makler, ist er Agent, und zu welchem Zeitpunkt passiert das?

Es wird natürlich immer wieder so sein, dass Sie von Regierungsseite sagen, das ist ausreichend diskutiert. Ich habe jedoch die Makler auf der Besuchergalerie beobachtet, als Sie gesprochen haben. Die waren nicht der Meinung, dass das ausreichend diskutiert wurde.

Wer will diese Qualitätsänderungen eigentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Natürlich einige Banken und einige Strukturbetriebe. Das ist in Zukunft ein großer Markt. Der Versorgungsmarkt ist einer der am stärksten wachsenden Märkte im Vorsorgegeschäft, und die Banken – Herr Minister, das wissen Sie ganz genau! – halten schon etwa 50 Prozent dieses Produktes als Nebengeschäft. Daher ist vielleicht ein Teil dieser Leute daran interessiert, dass es hier zu Marktverschiebungen kommt und dass die Konkurrenz ausgeschaltet wird.

Ich will jetzt gar nicht zitieren, denn das wurde schon ausführlich getan, aber die Gutachten von Professor Heinz Mayer, von Gottfried Maier, von Professor Christian Calliess und von Professor Funk sind evident, und ich kann mir vorstellen, dass dieses Gesetz vielleicht – wir wissen es nicht – verfassungswidrig ist, irgendwann einmal aufgehoben wird und in der Zwischenzeit eine Verunsicherung der Konsumenten da ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie schon gesagt worden ist, ist in der Vorlage auch eine ganze Reihe von Bestimmungen enthalten, die insbesondere das Betriebsanlagenrecht betreffen, und ich möchte hier die wichtigsten hervorheben. Ich glaube, sie sind so wichtig, dass doch das ganze Hohe Haus dann der Vorlage zustimmen sollte.

Erstens: Es wird die Definition des Standes der Technik präzisiert. Das ist deshalb so wichtig, weil nunmehr eine Angleichung an die Definitionen im Wasserrechtsgesetz und im Abfallwirtschaftsgesetz erfolgt, sodass wir nun eine einheitliche Definition dieses wichtigen Begriffes haben.

Zweitens: Bei den Emissionsgrenzwerten für Schadstoffe müssen in Hinkunft die technische Beschaffenheit der Betriebsanlage, der geographische Standort und die jeweiligen örtlichen Umweltbedingungen berücksichtigt werden. Damit wird ebenfalls einem Vertragsverletzungsverfahren entsprechend Rechnung getragen.

 


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