Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 177

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Drittens hat die EU-Kommission Österreich vorgeworfen, die Richtlinie Seveso 2 nicht entsprechend umgesetzt zu haben. Es wird nunmehr durch Einfügung zweier neuer Absätze und eine Reihe von Änderungen eine wortgetreue Umsetzung dieser Seveso-2-Richtlinie erfolgen. So wird zum Beispiel auch die Gewerbebehörde bei den von Seveso 2 verlangten Konsultationen zwischen den betroffenen Behörden mitwirken.

Viertens: Es wird in Anlehnung an das Gebührengesetz nunmehr möglich sein, die festen Gebühren auf verschiedenste Art zu bezahlen, also nicht mehr nur durch Barzahlung oder Erlagschein, sondern auch mit Bankomat- beziehungsweise Kredit­karte oder anderen elektronischen Zahlungsweisen.

Fünftens – ein rechtlich sehr interessanter Punkt –: Der Landeshauptmann kann nun­mehr generell gegen Bescheide der UVS im Verfahren nach der Gewerbeordnung Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Bis dahin war das nur möglich, wenn es sich dabei um eine Aufhebung eines Straferkenntnisses der Bezirksverwaltungsbehörde gehandelt hat.

Sechstens: Wir haben im vergangenen Jahr das Seilbahngesetz beschlossen. Bisher waren die Schlepplifte in der Gewerbeordnung geregelt, da sind sie herausgefallen, aber es muss noch eine ganze Reihe von Nachjustierungen und Anpassungen an das Seilbahngesetz erfolgen.

Ein siebenter Punkt, der mir besonders wichtig ist: In Hinkunft ist die Ausbilderprüfung nicht mehr der einzige Weg, die einzige Möglichkeit, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Wir wollen ja, dass möglichst viele Betriebe ausbilden, und darum gilt als Alternative nun auch die Absolvierung eines Ausbilderkurses oder einer gleichzuhaltenden Aus­bildung.

Ein letzter Punkt, den ich erwähnen möchte – hier bin ich bei der Frau Abgeordneten Sburny –: Wir müssen das Verbot des Versandhandels mit Nahrungsergänzungs­mitteln unter Bedachtnahme auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes aufheben. Ich persönlich bin ja auch etwas skeptisch, aber es bleibt uns hier leider nichts anderes übrig.

In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser wirklich umfas­senden Novellierung. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unbekannterweise: Meine Herren der Ver­siche­rungswirtschaft! (Abg. Mag. Kogler: Makler!) Meine Herren Makler! (Abg. Mag. Kogler: Das ist wichtig!) Das ist wichtig. – Es ist schon interessant: Wenn man dem Herrn Abgeordneten Mitterlehner zugehört hat – er ist leider nicht mehr unter uns; jetzt hier im Hause, meine ich, hier im Haus unter uns (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen); bitte, damit ist nicht zu scherzen –, wenn man ihm aufmerksam zugehört hat, so war es wirklich interessant zu hören, wie süffisant er gemeint hat, im Abänderungs­antrag der Sozialdemokraten stehe der Begriff „Bundesgenosse“ drinnen, und Sie alle haben satt dazu gelächelt. Warum, meine sehr geehrten Damen und Herren? Der Begriff „Bundesgenosse“ ist ein Begriff, der im Maklergesetz vorkommt. Herr Wirt­schaftsminister, wir müssten sofort das Maklergesetz ändern, denn „Genosse“ darf dort nicht drinnen stehen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

 


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