Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 178

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auch interessant gewesen, dass Herr Mitterlehner da hinauf gedeutet hat (der Redner blickt Richtung Galerie) und die Herren Makler hier so mehr oder weniger vorgeführt hat, dass sie sich durch sündteure Gutachten des Herrn Professor Mayer hier irgendwelche Vorteile verschafft hätten. Ja ist es denn bitte nicht mehr erlaubt, meine sehr geehrten Damen und Herren der Regie­rungsparteien, sich Gutachten anfertigen zu lassen? Und wissen Sie, wie sündteuer die sind? (Abg. Sburny: Die Regierung hat damit ein Problem!) Wahr­scheinlich werden Sie es wissen, denn die Höhe des Betrages für das sündteure Gutachten, das sich unser Finanzminister für seine Steuerbefreiung machen hat las­sen, werden Sie ja kennen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auf jeden Fall Faktum, dass hier eine Gesetzesänderung zur Anpassung an die Richtlinie vorliegt, zu der die Betroffenen kaum oder gar nicht gehört worden sind, obwohl man sich sehr wohl darum bemühen hätte können. Es wurde hier einfach nichts gemacht. Es handelt sich dabei immerhin um einen Markt von 15 Milliarden € pro Jahr – Tendenz steigend; denken wir an die ganzen Pensions- und Vorsorgeversicherungen –, also Geld von Bürgerinnen und Bürgern, das Sie jetzt ganz einfach auch solchen Leuten freigeben, die keinerlei Qualifikation dazu haben. Wer spricht denn bitte davon, welche Qualifikation diese Leute, diese Versicherungsvermittler eigentlich haben sollten? Also auch dieser Punkt wurde überhaupt nicht berücksichtigt.

Vom Konsumentenschutz war in dieser Debatte schon des Öfteren die Rede. Ich stelle mir das so plastisch vor: Ich gehe zu einer Bank, lasse mich dort seriös beraten, wie Banken ausgestattet sind, und dann wird mir empfohlen, ich sollte mir doch auch diese Pensionsversicherung überlegen. Ja, welchen Hut hat mein Berater jetzt auf? Ist er jetzt Agent oder ist er ein Makler? Er wird den Hut dann wechseln, oder glauben Sie wirklich, dass er sagen wird: Na ja, das ist unser Produkt, aber das von der Konkurrenz würde ich Ihnen eher empfehlen!?

Für den Konsumenten hat sich hier also überhaupt nichts verbessert, meine sehr geehrten Damen und Herren, und daher sind wir der Meinung, dass dieser Geset­zesvorschlag abzulehnen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

19.18

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rossmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.18

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich verstehe schon, dass Sie natürlich wieder einmal mehr auch diese Richtlinie, die wir umgesetzt haben, aus Sicht des Konsumenten schlecht machen. Aber ich kann Ihnen sagen, wir sind an die Sache sehr gewissenhaft herangegangen, und es waren uns drei Dinge wichtig.

Erstens einmal, dass sich die Standesvertretung halbwegs einigt. Ich sage: halbwegs. Es kann, wie der Herr Bundesminister schon gesagt hat, keine hundertprozentige Einigung geben, aber halbwegs eine Einigung hat es – das ist uns auch so kommuniziert worden – gegeben.

Uns war aber auch wichtig, dass der Konsumentenschutz über die Richtlinie hinaus­gehend bedacht wird. Deshalb bin ich sehr froh, dass auch Bundesminister Haupt und Staatssekretärin Ursula Haubner sich massiv eingebracht haben und über die Richtlinie hinaus noch vier Punkte zusätzlich eingeflossen sind, und zwar:

 


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