Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 179

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Das Honorar für Beratung darf nur verlangt werden, wenn dies im Einzelnen vereinbart war.

Die Versicherung haftet für Schäden durch einen nicht befugten Vermittler.

Die Haftung bleibt – das ist ganz wichtig –, so lange nicht über den tatsächlichen Status des Vermittlers informiert wurde, beim Makler.

Zusätzlich gibt es noch die vierzehntägige Rücktrittsmöglichkeit, und die Informations­pflichten – was ist ein Makler, was ist ein Agent – sind detailliert festgelegt.

Ich glaube, dass da durchaus Transparenz gegeben ist, und ich füge hinzu: Wir müssen einmal davon abgehen, hier immer so zu tun, als ob die Konsumenten nicht wüssten, was sie tun. Wir haben – Gott sei Dank! – mündige Konsumenten in Österreich; das zieht sich vom Gesundheitsbereich über die Ernährung bis hin auch zu dieser Tätigkeit, wo der Konsument sehr wohl die Auswahl richtig trifft und auch alles hinterfragen kann.

Wichtig ist auch, dass die Gewerbeausübung nur dann möglich ist, wenn eine Haftpflichtversicherung erfolgt ist. Ich glaube, das ist hiermit gewährleistet, und deshalb sind wir mit der Richtlinie, wie sie auf dem Tisch ist, zufrieden.

Einen Punkt möchte ich noch in aller Kürze ansprechen. Die Ausbilderprüfung wurde jetzt in die Meisterprüfung integriert. Das ist ein toller Schritt, ich hätte dazu aber, Herr Bundesminister, eine Anregung, und vielleicht lässt sich das prüfen: Ich meine, dass man generell bei allen berufsbildenden höheren Schulen, wo man mit der Matura ja auch Gewerbeberechtigungen erwirbt, durchaus auch in die Matura oder in den Lehrplan eine Lehrlingsausbilderprüfung integrieren könnte. Das wäre auch im Sinne dessen, dass man jungen Menschen keine zusätzlichen Wege verursacht und zusätz­liche Lebenszeit verbaut, sondern mit der Matura könnten sie automatisch die Ausbilderprüfung nachweisen; natürlich mit einer entsprechenden Anzahl von Unter­richtsstunden. Das könnte man, glaube ich, ins Berufsschulwesen integrieren, denn die Gewerbeberechtigung erwirbt man in vielen Bereichen.

Das wäre eine Anregung. Vielleicht ist es auch für junge Menschen dann noch ein Ansporn mehr, in die Selbständigkeit – und auch rascher in die Selbständigkeit zu kommen.

In diesem Sinne ist, glaube ich, das gesamte Paket zur Änderung der Gewer­beordnung, das hier vorliegt, sehr, sehr sinnvoll, und wir sind froh, dass diese langen Debatten zwischen Maklern und Agenten jetzt einmal wahrscheinlich ihr vorläufiges Ende finden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.22

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.22

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht zu überzeugen sind, soll man sie verwirren und überrumpeln. Das ist die schon hinlänglich bekannte Strategie dieser Bundesregierung. Wieder einmal wird ein Gesetz beschlossen, das, wie viele – sie sind heute schon zitiert worden – anerkannte Expertinnen und Experten meinen, beste Chancen hat, verfassungsrechtlich gekippt zu werden. – Eine beinahe schon alltägliche Folgeerscheinung bei Gesetzen dieser Bundesregierung.

 


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