Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 180

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weder der Konsumentenschutz noch der Versicherungsverband, weder Vermögensberater noch Makler oder Spezialisten der Arbeiterkammer, mit denen ich auch heute noch telefoniert habe, sind mit diesem Entwurf zufrieden. Er wurde mit der Branche nie wirklich akkordiert. Warum das so ist? – Es kommt der Verdacht auf, dass die Hauptnutznießer wieder zur Kernklientel der schwarz-blauen Bundesregierung gehören, wenn man die Verzweigungen und die Vernetzungen der Befürworter mit der Regierungsmannschaft betrachtet, und wie immer werden die Interessen der Konsumenten, aber auch der Unternehmer weniger berücksichtigt.

Auch der Abänderungsantrag, der den Versicherungsvermittler verpflichten soll, diese Unterscheidung bei einer Beratung klar zu deklarieren, schützt die Konsumenten nicht so umfassend, wie wir es uns wünschen würden und wie es ihnen vor allem auch zusteht. Es muss hier eine klare, rechtlich nachvollziehbare Differenzierung, ein klares unterschiedliches Betätigungsfeld geben, damit die Unabhängigkeit für die Kon­sumentinnen und Konsumenten zu 100 Prozent gewährleistet und erkennbar ist.

Eine Gallup-Umfrage besagt, dass 82 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher eine klare Deklaration zwischen Makler und Agent wollen und 91 Prozent der Öster­reicherinnen und Österreicher eine unabhängige Beratung haben wollen. Mit diesem Entwurf wird diesen Wünschen nicht Rechnung getragen.

Es ist schon schlimm genug, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Verunsiche­rungspolitik der Bundesregierung in die private Pensions- und Gesundheitsvorsorge gedrängt werden. Zusätzliche Verwirrung haben wir zu verhindern. Wissenschaftliche Meinungen von anerkanntesten Expertinnen und Experten belegen außerdem diese berechtigten Bedenken. Dieser Entwurf ist in der vorgelegten Form mit größter Wahrscheinlichkeit verfassungs- und EU-widrig.

Die Folge des Gesetzes in wieder einmal klar vorprogrammiert: Bis es verfassungs­rechtlich gekippt wird, vergeht wertvolle Zeit, und während dieser Zeit werden die Konsumentinnen und Konsumenten unter Umständen vielleicht falsch oder unzu­reichend beraten, was sich sehr nachteilig, insbesondere im schlimmsten Fall erst bei Haftungsansprüchen, auswirken kann.

Die SPÖ ist für die fortgesetzte KonsumentInnentäuschung nicht zu haben und lehnt daher im Gleichklang mit vielen ExpertInnen, also in guter Gesellschaft, diese Vorlage in ihrer momentanen Form ab. Der von uns eingebrachte Abänderungsantrag wäre jedoch eine gute Gelegenheit, alle unsere Bedenken zu beseitigen, und ich fordere Sie daher auf, im Sinne der Konsumenten und der Unternehmer diesem Antrag zuzustimmen. – Danke (Beifall bei der SPÖ.)

19.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Felzmann. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.25

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Herr Kollege Abgeordneter Krist „verwirrt“ ist, sei ihm unbenommen. Ich denke, er hat hier einige Dinge miteinander vermischt. Faktum ist, dass dieses sehr umfangreiche Bundesgesetz, mit dem auch die Gewer­beordnung, das Maklergesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungs­auf­sichtsgesetz und auch das Bankwesengesetz geändert werden, auf EU-Richtlinien zurückgeht, wobei Sie genau wissen, dass wir als Land uns diesen anpassen und uns daran orientieren müssen. (Abg. Sburny: Orientieren, aber nicht 1 : 1 übernehmen!)

 


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