Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 181

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Ich bin überzeugt davon, dass die Änderung, gerade was die Richtlinie der Ver­sicherungsvermittlung betrifft, einen Verbraucherschutz, einen Konsumentenschutz darstellt. Warum? – Auf der einen Seite müssen sich die Makler jetzt auch ausweisen. Die Makler müssen vor dem Geschäftsfall eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es gibt mehr Transparenz bei den Versicherungsgeschäften, und durch die umfangreiche Ausbildung wird auch die Qualität bei den Versicherungsvermittlungstätigkeiten sicher gesteigert.

Diese Richtlinie umfasst aber weit mehr als das Makler- und Versicherungsgesetz. Es geht – Sie wissen das – um die Gewerbeordnung, die auch als Teil des Konsumenten­schutzes zu sehen ist. Da wundere ich mich persönlich, dass die Grünen auch nicht mitgegangen sind, weil hier unter anderem auch das Abfallwirtschaftsgesetz ange­sprochen wird, wobei doch sehr einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vorgesehen werden. Für uns war eigentlich nicht wirklich nachvollziehbar, dass Sie bei der gesamten Fülle, wo Sie vielleicht zu ein, zwei Dingen einen anderen Zugang haben, nicht mitziehen konnten.

Unterm Strich geht es darum, dass, was die Gewerbeordnung betrifft, einzelne Bestimmungen konkretisiert und verdeutlicht werden müssen. Das ist auch im Sinne unserer Konsumenten und auch im Sinne der Betriebe, dass hier eine absolute Klarheit geschaffen wird.

Vor uns liegt ein umfangreiches Gesetz. Es ist vielleicht nicht im Sinne aller geschaf­fen. Ich bin aber trotzdem überzeugt davon, dass es insgesamt eine wesentliche Verbesserung darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

19.28

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.28

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Herr Kollege Krist hat vorhin ein Szenario entworfen, das mit der Realität nichts zu tun hat. Heute ist es ja schon so, dass Versicherungsagenten und Makler parallel den Markt bestreiten, und das funktioniert schon viele Jahre ausge­zeichnet.

Wie der Herr Bundesminister bereits ausgeführt hat, war unter den Vorgaben der EU-Richtlinie eigentlich nur eine Kompromissvariante möglich. Diese liegt heute vor, und ich glaube, es ist insgesamt ein guter Kompromiss geworden. Es wurde zu diesem Thema heute eigentlich schon alles ausgeführt. Ich möchte daher nur mehr die Eckpunkte kurz umreißen.

In Hinkunft wird die Tätigkeit der Versicherungsvermittler durch Makler, Agenten, Ver­mögensberater, Kreditinstitute und Unternehmer mit dem zugehörigen Nebengewerbe ausgeführt.

Zur Haftungsabsicherung für den Konsumenten wird nun eine Meldeverpflichtung des haftenden Unternehmers eingeführt und dafür ein Versicherungsvermittlerregister geschaffen, also ein besonderer Konsumentenschutz in diesem Fall.

Würde man einen gebundenen Agenten verbieten – jetzt komme ich eben auf diese EU-Richtlinie zurück –, also würde ein Agent konkurrierende Versicherungsprodukte anbieten, würde eine Diskriminierung von Österreichern gegenüber EU-Bürgern vorliegen, da die EU-Richtlinie eine derartige Unterscheidung nicht vorsieht.

 


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