Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 182

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Um den Konsumentenschutz weiter zu verbessern, muss der Versicherungsvermittler den Konsumenten bei einem Beratungsgespräch darüber informieren, ob er im konkreten Fall als Versicherungsagent oder als Versicherungsmakler tätig ist.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie sollte nicht für brancheninterne Kämpfe missbraucht werden. Vielmehr sollten sich die Makler und Agenten weiter auf ihre bisher festgelegten fachlichen Schwerpunkte konzentrieren, denn letztlich wird nur der kompetente und fachlich orientierte Unternehmer wirtschaftlich erfolgreich sein. (Beifall bei der ÖVP.)

19.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ledolter zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.30

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich finde, dass diese heutige Debatte über die Änderung der Gewerbeordnung 1994 wieder einmal ein gutes Beispiel ist, um aufzuzeigen, wie seitens der Opposition notwendige und gute Ände­rungsansätze und Regelungen schlecht geredet werden, wie man versucht, mit dem quasi eingeforderten Schutz mündiger Konsumenten die Wirtschaft zu knebeln und in ihrem Spielraum einzuengen (Abg. Sburny: Immer wieder ist es ...! Das ist wirklich eine Sauerei!), und wie mit Unterstellungen, wie sie beispielsweise Kollege Krist gebracht hat, betreffend Überrumpeln und Vorteil verschaffen die Wahrheit verschleiert wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass sich die Öster­reicherinnen und Österreicher gerne in jener Rolle wiederfinden, die man ihnen seitens der SPÖ zudenkt, denn wenn jemand in einem „Spar“-Markt einkaufen geht, dann weiß er sehr wohl, dass er dort die Eigenmarken der „Spar“-Organisation präsentiert bekommt (Ruf bei der SPÖ: Das wissen sie nicht!), und wenn er in den „Billa“-Markt geht, dann ist es ähnlich. Die Analogien zu den Eigenprodukten von Banken und Versicherungen sind ja nicht so weit hergeholt. Und ich glaube nicht, dass man die Menschen in diesem Land ständig entmündigen muss, nur um bei gesetzlichen Regelungen einfach dagegen sein zu können.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Wenn das die Grundtendenz Ihrer Politik ist, dann sagen Sie es. (Abg. Sburny: Eine einfache Welt, in der ...!) Und Sie tun es ja auch, aber dann sollen die Menschen wissen, woran sie sind und wie sie bei Ihnen aufgehoben sind.

In Wirklichkeit ist die Regelung über die Versicherungsvermittlung mit sehr viel konsumentenfreundlichen Maßnahmen unterlegt: mit dem Versicherungsregister, mit der Haftpflicht, mit dem Befähigungsnachweis, der von jenen verlangt wird, die im Rah­men von Banken und Versicherungen Beratertätigkeit und Vermittlertätigkeit ausüben.

In diesem Zusammenhang auch noch ein Wort zur Frau Kollegin Sburny. Die Finanzmarktaufsicht hat den Befähigungsnachweis jener, die bei diesen Institutionen Versicherungsvermittlungstätigkeit ausüben, zu prüfen. Da diese Institutionen aber ohnehin von der FMA geprüft werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der zusätz­liche Personalbedarf ach so groß sein wird.

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, im Beratungsgespräch ... (Abg. Sburny: Hätten Sie halt die Stellungnahmen gelesen, dann wüssten Sie, was die FMA sagt!) – Ja mein Gott, es gibt sehr viel, was auf Papier dargestellt wird. Sie und ich wissen, dass Papier geduldig ist. (Abg. Sburny: Da haben Sie Recht! Die ganze Budgetrede


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