Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 197

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gesetz unserer Meinung nach natürlich schon ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist, nämlich aus mehreren Gründen:

Einerseits haben wir diese Bestimmung menschenrechtskonform umgesetzt, anderer­seits wird jetzt auch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer unschuldig erlittenen Haft wesentlich erleichtert. Es wird nun so sein, dass abgängig von der derzeit gängigen Praxis nunmehr die Anrufung der Finanzprokuratur möglich sein wird und in weiterer Folge eine Anrufung des Zivilgerichtes, und nicht, wie bisher vorge­sehen, dass sich dann der unschuldig Verurteilte auch noch an das Strafgericht wenden muss. Ich sehe da schon wesentliche Erleichterungen auch für die unschuldig Verurteilten. – Ich sehe Herrn Abgeordneten Maier nicken, was ich gerne zur Kenntnis nehme.

Zu den Fällen, die Sie angesprochen haben, Herr Abgeordneter: Es ist ja so – ich glaube, das ist Ihnen genauso gut bekannt wie mir –, dass der Fall Heidegger kein Fall ist, der unter das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz gefallen ist, sondern das ist ein Fall, der unter das Amtshaftungsrecht gefallen ist, was eine ein wenig andere Rechts­lage ist.

Zu den von Ihnen angesprochenen Fällen Lagler und Löffler: Auch diese beiden Fälle sind mir selbstverständlich bekannt. In beiden Fällen wurden auch Zahlungen getätigt. Bei einem hat es eine Zahlung gegeben, beim anderen gibt es sogar noch eine monatliche Rente. Also diese Fälle wurden sehr wohl einer Lösung zugeführt.

Ich meine, mir ist es bei Ihren Ausführungen so vorgekommen, als hätte es vorher kein Strafrechtliches Entschädigungsgesetz gegeben. Es hat eines gegeben! Und dieses Strafrechtliche Entschädigungsgesetz haben wir jetzt verbessert. Es freut mich ungemein, dass wir – so, wie ich das den bisherigen Redebeiträgen entnommen habe – auch hier breite Zustimmung erhalten werden. – So weit, so gut.

Ich werde der weiteren Debatte mit Spannung lauschen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.27

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.

 


20.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist wohl eine der schwierigsten Situationen, in die man im Leben geraten kann, wenn man ungerechtfertigt in Haft ist. Sicher verzweifelt man dann an allem. Darum bin ich sehr froh darüber, dass wir heute bei der Entschädigung zu wesentlichen Ver­besserungen kommen. Es ist schon gesagt worden: Die Anrufung der Zivilgerichte und die Abgeltung des ideellen Schadens, also eine Art Schmerzengeld, sind positiv, obwohl es sicherlich nie möglich sein wird, eine ungerechtfertigte Haft wirklich abzugelten.

Ich möchte kurz auf drei Punkte eingehen, die von der Opposition im Ausschuss kritisiert wurden. Das ist zuerst der Ausschluss und die Einschränkung des Ersatz­anspruchs. Da möchte ich aber darauf hinweisen, dass dies nur insoweit möglich ist, als die Zeit der Anhaltung auf die verhängte Strafe angerechnet wurde – sonst nicht. Dies gilt allerdings auch für eine bedingte Strafe – wenn also nur mehr eine bedingte Strafe ausgesprochen wird – oder eine Geldstrafe, wo das Äquivalent dann in der Haft angerechnet wird.

Der zweite Punkt, der kritisiert wurde, ist, dass das Gericht die Haftung des Bundes mildern oder ganz ausschließen kann. Dies ist jedoch nur in bestimmten Fällen


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