Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 198

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möglich, wenn nämlich der volle Ersatz aus einigen Gründen unangemessen wäre, zum Beispiel wenn eine verletzte Frau ihre Aussage gegen ihren Partner zurückzieht, um den Familienfrieden zu retten, oder wenn die Haft notwendig ist, um bei gefähr­lichen Drohungen die Ausführung dieser Drohungen zu verhindern, sodass der Betref­fende deshalb in Haft gehalten wird. Ansonsten wäre ja der Staat auch entsprechend ersatzpflichtig und hätte die Amtshaftung zu gewährleisten. Denkbar wären auch Falschaussagen, um einen anderen Mittäter zu decken, der in der Zwischenzeit fliehen kann.

Ich denke, dass das nicht allzu oft vorkommen wird, aber es muss möglich sein, dass diese Minderung des Rechtes auf Entschädigung oder der Ausschluss gegeben ist.

Der dritte Punkt war die Frage des Ersatzes. Dieser richtet sich nach dem ABGB. Es ist einfach so, dass der Ersatz hinsichtlich insbesondere immaterieller Schäden nicht höher sein kann, als das allgemeine Schadenersatzrecht das zulässt.

Aber neu, und das habe ich schon am Anfang gesagt, ist der Ersatz für das Haftübel. Es soll – und das ist, glaube ich, das Entscheidende –, soweit irgendwie möglich, doch abgegolten werden, was jemandem, der ungerechtfertigt in Haft gewesen ist, angetan wurde.

In diesem Sinne freue ich mich ganz besonders, dass dieser Vorlage heute alle Parteien zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

20.31

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Sie beginnen sicher mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Jarolim: 2 Minuten, glaube ich, sind das!)

 


20.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, ich habe Ihren Ausführungen mit großem Interesse gelauscht. Sie haben festgehalten, dass die Zahlung an Peter Heidegger nach dem Amtshaftungsgesetz und nicht nach dem StEG erfolgt ist.

Ich berichtige: Nach der Regierungsvorlage 644 der Beilagen zu den Steno­graphi­schen Protokollen des Nationalrates der XXII. GP betreffend das Budgetüberschrei­tungsgesetz 2004, das wir heute alle bekommen haben, wurden „für die vergleichs­weise Bereinigung von Forderungen eines einzelnen Ersatzwerbers nach dem Straf­rechtlichen Entschädigungsgesetz“ 0,950 Millionen € bereitgestellt.

Richtig ist daher nach Regierungsauskunft, dass die Zahlung nach dem Strafrecht­lichen Entschädigungsgesetz erfolgt ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die längsten zwei Minuten der Welt!)

20.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


20.33

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Ich meine, man kann zu den Erklärungen des Kollegen Maier nicht mehr viel hinzufügen. Sie zeigen in der Tat, dass man sich doch etwas genauer mit den Dingen auseinander setzen sollte, wenn man hier das Wort ergreift. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie wissen, wen ich meine.

 


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