Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 202

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Fehlern behaftet sind, dass Menschen irren können, nichts ändern. Das wird im Justiz­bereich immer ein Problem sein, bei aller Dramatik: dass es Fehler geben kann.

Ich möchte aber nicht den Eindruck erwecken, Herr Kollege Maier, und ich hoffe, dass das auch nicht so gemeint war, dass die gute und auch international anerkannte Qualität der österreichischen Justiz dadurch in irgendeiner Weise angezweifelt oder in Misskredit gebracht werden sollte. Das österreichische Strafjustizsystem bietet, glaube ich, soweit nur irgend möglich, sowohl durch seine materiellen Bestimmungen als auch durch die prozessualen Vorkehrungen die Möglichkeit, solche Fehler zu vermeiden.

Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen der Kollegin Moser eingehen, weil sie zum Schluss die Frage aufgeworfen hat: Wie ist das, wenn jemand – und das wird natürlich relativ häufig, vielleicht gerade in diesem Bereich, vorkommen – nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um seinen Anspruch auch durchzusetzen? Ich darf darauf hinweisen, dass natürlich auch die Verfahrenshilfe vorgesehen ist und jeder, der nicht über das entsprechende Vermögen oder die entsprechenden Einkünfte verfügt, durch einen Verfahrenshilfe-Antrag die entsprechende Vertretung zur Seite gestellt bekommt, um seinen Anspruch, so er besteht, auch wirklich durchzusetzen.

Zum Schluss möchte ich noch auf das eingehen, was Kollege Jarolim in dem Abän­derungsantrag der SPÖ angesprochen hat. Ich meine, und das haben wir auch im Ausschuss sehr intensiv diskutiert, dass ein gewisser Spielraum des Gerichtes einfach notwendig ist. Ich vertraue hier auf die Zivilgerichte, dass sie diesen Spielraum auch maßvoll und angemessen ausfüllen werden, dass sie diesen Spielraum entsprechend nützen werden, weil es hier natürlich tatsächlich sehr viele Zweifelsfälle geben kann und weil es viele Fälle geben kann, wie wir im Ausschuss im Konkreten besprochen haben, in denen wirklich eine Entschädigung nicht angemessen und nicht richtig wäre.

Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist, und ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz einen ganz positiven Schritt bedeutet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.43

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm.

Ich trage nach, dass der Abänderungsantrag, der soeben von Abgeordnetem Donner­bauer verlesen wurde, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

 


20.43

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Donnerbauer, wenn Sie unserem Abänderungsantrag noch zustimmen könnten, dann wäre das ein nahezu perfektes Gesetz. Vielleicht können Sie es sich doch noch überlegen. Ich denke, es ist ein durchdachter Antrag. Das wäre wirklich etwas, womit wir uns vielleicht noch be­schäftigen könnten. Dann, wie gesagt, wäre es aus unserer Sicht wirklich ein perfektes Gesetz. Es bestünde nicht einmal mehr die Möglichkeit, es in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten. – Wir werden sehen.

Ich möchte an dieser Stelle ebenfalls noch einmal Kollegem Maier meinen Dank aussprechen. Er war derjenige, der in den letzten nahezu acht Jahren nicht aufge­geben hat und immer wieder – sei es in Form von Anträgen, sei es in Form von Anfragen – auf die notwendige Novellierung des Strafrechtlichen Entschädigungs­gesetzes, das ja aus dem Jahr 1969 stammt, also nicht gerade das neueste Gesetz ist, hingewiesen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Entschließungsantrag ist weiter gefasst, es gibt auch diesen Abänderungsantrag dazu, grundsätzlich sind wir aber mit dieser Gesetzesvorlage einverstanden und werten das als positives Signal – als positives Signal vor allen Dingen auch deshalb,


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