Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 215

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diese Entscheidung vielleicht auch nicht immer leicht sein, sondern manchmal auch schwierig zu treffen sein.

Das heißt letztlich, trotz aller gesetzlichen Regelungen kommt es auf die Personen an, wie diese Entscheidung – hoffentlich richtig – getroffen wird.

Wesentlich erscheint mir auch jene Regelung, die auch schon angeführt wurde, dass man im Bereich der Verfahrenshilfe jetzt bei grenzüberschreitenden Streitsachen zusätzlich Hilfen gewähren kann. Wir setzen hiemit eine EU-Richtlinie um und schaffen zusätzlich die Möglichkeit, dass Übersetzungskosten, Reisekosten von Zeugen et cetera übernommen werden.

Ich glaube, dass das mehr Sicherheit für die betroffenen Personen bringt, bin anderer­seits aber auch froh darüber, dass es die Möglichkeit des Revisors gibt, hier von einem Rekursrecht Gebrauch zu machen, damit nicht jedem Verfahrenshilfeantrag statt­gegeben wird, denn sehr oft sind da doch sehr wohlhabende Personen involviert, wo das nicht notwendig ist.

Abschließend: Ich glaube, dass es mit diesen beiden Bestimmungen sowie mit allen anderen, die wir mit diesen Materien regeln, gelingen wird, eine der Zeit und ihrer Entwicklung entsprechend angepasste Rechtsprechung durchzuführen. Wir werden daher gerne dieser Regelung zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


21.29

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren! Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer dasselbe. Das wissen unzählige Österreicherinnen und Österreicher aus eige­ner leidvoller Erfahrung. Nicht immer kann oder soll die Politik hier etwas unternehmen. Vieles ist auf die Unvorhersehbarkeit von Verfahrensausgängen generell zurückzu­führen, auf Beweisschwierigkeiten und so weiter. Aber dort, wo es Handlungsmög­lichkeiten der Politik gibt, sollte die Politik diese Möglichkeiten auch nützen. Vor allem dann, wenn es darum geht, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, sollten wirklich alle strukturellen Hürden, so gut es geht, aus dem Weg geräumt werden. Und die größte Hürde, rechtliche Ansprüche auch wirklich geltend zu machen, ist und bleibt das Kostenrisiko.

Da haben sich gerade im Bereich Verbraucherschutz, wie heute schon mehrfach erwähnt, Sammel-, Muster- und Verbandsklagen bestens bewährt, denn neben einem reduzierten Prozesskostenrisiko spricht auch die Prozessökonomie dafür. Wenn Sie sich nur den tragischen Fall vom heurigen Sommer vor Augen führen: 480 Türkei­urlauberinnen und Türkeiurlauber sind damals schwer erkrankt in ihre Heimat zurückgekehrt. Es hätte jeder Einzelne der 480 gesondert beweisen müssen, dass verunreinigtes Wasser oder verunreinigte Nahrung die Ursache für die Erkrankung war. Das würde 480 Prozesse bedeuten, wo Richter und Sachverständige in der gleichen Sache parallel arbeiten und unter Umständen sogar zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden.

Ohne Sammelklagen würden viele ihre Ansprüche wahrscheinlich gar nicht weiter­verfolgen. Das wäre zwar sicherlich den Schädigern recht, wäre jedoch nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Justizpolitik, einer Justizpolitik, die ihren Staatsbürgern den bestmöglichen Rechtsschutz geben muss. Außerdem muss man dazusagen, dass Sam­melklagen zweifellos generalpräventiv wirken, weil Unternehmer zu größtmög­licher Sorgfalt gezwungen werden. Das heißt, Sammelklagen müssen – nach


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