logischem Ermessen – vom Gesetzgeber mit allen Mitteln gefördert werden. Ich freue mich auch, dass es hier im Hause diesbezüglich eine einvernehmliche Einschätzung geben dürfte.
Die heute zu beschließende Nachjustierung der Bestimmungen hinsichtlich Verbandsklage ist zwar zu begrüßen, ist aber bei weitem nicht genug; meine Kolleginnen und Kollegen haben ja schon auf einiges hingewiesen. Ich möchte hier noch einmal die Stellungnahme des VKI hervorheben, der dringend fordert, die Sammelklage durch den Gesetzgeber ausdrücklich zu regeln, denn derzeit ist da die Rechtslage äußerst ungewiss. Da ist die Politik massiv gefordert, jenen, die Recht haben, auch dazu zu verhelfen, Recht zu bekommen.
Frau Ministerin, ich würde mir wünschen,
dass Sie die Ihnen verbleibende Amtszeit in diesem Sinne nützen. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
21.32
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte Bezug nehmen auf das Liegenschaftsteilungsgesetz, und zwar geht es mir dabei um das vereinfachte Verbücherungsverfahren.
Welcher Bürgermeister/welche Bürgermeisterin kennt nicht die Probleme, die es gibt, wenn man Grundeinlösungen macht, Grundabtretungen für einen Bau, für die Verbreiterung, für die Umlegung oder für die Übernahme von Straßen oder Wegen! Es braucht geschickte Verhandler/Verhandlerinnen, und es braucht vor allem viel Geduld, um die Zustimmung von oft sehr vielen Grundbesitzern zu bekommen. Wenn dieser Schritt erledigt worden ist, dann kommt es oft noch zu erheblichen Kosten und zu erheblichem Verwaltungsaufwand, denn bei der Verbücherung gibt es oft Probleme mit den Grundbuchspflegern, die laut Liegenschaftsteilungsgesetz die Wertgrenzen überschritten sehen.
Es gibt eine Resolution von Tennengauer Bürgermeistern, die auf diese Probleme aufmerksam gemacht haben. Diese Resolution spricht wohl vielen Gemeindeverantwortlichen aus dem Herzen.
Bei einer Änderung des Liegenschaftsteilungsgesetzes, die ohne Wertgrenzen oder mit stark angehobenen Wertgrenzen eine vereinfachte Verbücherung ermöglichte, hat die Volksanwaltschaft große Bedenken angemeldet: Sie befürchtet dadurch die Beschneidung der Rechte von Buchberechtigten, und sie hat deshalb verfassungsrechtliche Bedenken.
Es gibt nun einen Vier-Parteien-Antrag, in dem das Justizministerium aufgefordert wird, diese Dinge sehr ernst zu nehmen und mit den Vertretern der Gebietskörperschaften eine gute Lösung auszuarbeiten, ohne dass die Eigentümer unter die Räder kommen. Das heißt, dass dem Schutz der bücherlich Berechtigten ausreichend Rechnung getragen werden soll.
Ich würde mich über eine
Verwaltungsvereinfachung in diesem Bereich besonders freuen, weil es dadurch
natürlich auch zu einer großen Kosteneinsparung käme. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.34
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.