wirtschaftlichen Grundstücken relevant sein, indem die Landesgesetze binnen zwei Jahren an diese Vereinbarung anzupassen waren.
Anhand dieser Änderung der
Artikel-15a-Vereinbarung über diese zivilrechtliche Bestimmung betreffend den
Verkehr mit Baugrundstücken sieht man, wie effizient diese Bundesregierung
arbeitet und darauf bedacht ist, Einsparungen und administrative
Erleichterungen zu erzielen. Außerdem werden Kosten eingespart, Kosten, die
letztendlich sowohl dem Steuerzahler als auch unserem Lande zugute
kommen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
21.39
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.
21.39
Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist recht angenehm, dass sich im gegenständlichen Debattenverlauf ein Vier-Parteien-Konsens abzeichnet.
Das kommt meiner Meinung nach nicht von ungefähr, denn obwohl noch in den Ausschüssen verschiedene Vorbehalte geäußert wurden, ist diese Materie doch getragen einerseits von einer klaren Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Menschen, wie zum Beispiel beim Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz oder beispielsweise bei der Videovernehmung und den damit verbundenen Möglichkeiten im Hinblick auf den Opferschutz, und andererseits von Prinzipien der Verfahrensökonomie und der Verfahrensvereinfachung im Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung und vor allem im Hinblick auf nachhaltige Einsparungen, wie im Bereich der Verbandsklagen im Hinblick auf den Konsumentenschutz oder wie bei den Massenverfahren, wie hier bereits deutlich gemacht wurde, und zwar in einer Art und Weise, dass man sehr nachhaltig auf die Einsparung von Kapazitäten bedacht ist.
Als Bürgermeister freue ich mich natürlich auch, dass es eine Zustimmung zum Liegenschaftsteilungsgesetz und zu der Möglichkeit, wie sie schon bisher bestanden hat, bei der Abschreibung der geringwertigen Trennstücke nach den §§ 13 und 14 dieses Gesetzes gibt.
Das ist eine
Materie, die bei den Bürgermeistern sicherlich gut aufgehoben ist. All jenen,
meine Damen und Herren – und auch in Richtung Volksanwaltschaft sei dies gesagt –,
die Bedenken geäußert haben hinsichtlich der möglichen Verkürzung von Rechten
der betroffenen Liegenschaftseigentümer, der Servitute, Dienstbarkeiten et
cetera, die untergehen könnten, möchte ich doch eines in aller Deutlichkeit
sagen: Gute Bürgermeister, die mit Kompetenz und Sachverstand arbeiten, sind
immer im Einklang mit ihren Bürgern, sind immer im Einklang mit den Menschen,
und daher wird auch ein solches Gesetz nichts daran ändern, dass die
Bürgermeisterpartei in Österreich auch in Zukunft die Österreichische
Volkspartei sein wird! (Beifall bei der ÖVP.)
21.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.