Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 83

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

welche Projekte Sie mit Ihrem Budget finanzieren werden, jedenfalls mit dem Geld, das Sie für das Jahr 2005 zur Verfügung haben.

In Ihrer Anfragebeantwortung haben Sie, Herr Staatssekretär, nur ein einziges Projekt genannt, und da frage ich mich schon: Was machen Sie mit dem restlichen Geld? Ich würde das wirklich gerne wissen! Vielleicht können Sie noch heute dazu Stellung nehmen. Wenn nicht, wird es natürlich eine weitere Anfrage dazu geben.

Ich finde diese Ihre Anfragebeantwortung jedenfalls eine Zumutung und eine Miss­ach­tung des Parlaments! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung versteht unter Kulturpolitik besten­falls das Bewahren und Konservieren. (Abg. Dr. Jarolim: Nicht einmal das!) – Ge­nau! – Jetzt kommt noch ein neuer Punkt dazu: das Jubeln.

Den Anforderungen der Wissensgesellschaft mit ihren prekären Arbeitsbedingungen im Bereich Bildung, Kultur und Arbeit wird diese Regierung nicht gerecht. Dafür ist kein Platz im Budget vorgesehen, wie dieser Voranschlag für 2005 deutlich zeigt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Volksanwalt Dr. Kostelka zu Wort. – Bitte.

 


13.30

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Hinblick auf Ihr sehr dichtes Arbeitsprogramm nur drei Bemerkungen von meiner Seite.

Erste Bemerkung ist, dass ich mich namens der Volksanwaltschaft als ihr jetziger Vor­sitzender bedanken möchte für den Abänderungsantrag, der im Ausschuss bereits angenommen wurde und zum Inhalt hat, dass der Volksanwaltschaft zwei zusätzliche Planstellen zukommen, wobei ich aus unserer Sicht Wert auf die Feststellung lege, dass wir gleichzeitig eine sehr hochwertige Planstelle aufgeben, sodass die Abän­derung sozusagen aufkommensneutral ist.

Faktum ist jedenfalls, dass die Zahl der Beschwerden beträchtlich ansteigt, und zwar von durchschnittlich 9 000 in dem Jahr, in dem die jetzigen Volksanwälte ihre Tätigkeit übernommen haben, auf wahrscheinlich rund 17 000 im laufenden Jahr. Das heißt, wenn der Trend dieses stetigen Anstieges anhält, werden wir am Ende unserer Funk­tionsperiode eine Verdoppelung der Zahl der Beschwerden festzustellen haben.

Das Hohe Haus hat uns in diesem Zusammenhang vergangenes Jahr drei zusätzliche Juristen für die Prüftätigkeit genehmigt, aber jeder Beschwerdeführer hat ja Anspruch auf eine Antwort, das heißt, es sind mindestens ein bis zwei Briefe pro Fall zu ver­fassen, was natürlich auch eine entsprechende Belastung für die Verwaltung darstellt. Ich darf Ihnen daher nochmals für die Ermöglichung unserer Tätigkeit danken, denn wir, die wir sehr oft die Dauer von Verfahren rügen, wollen ja nicht selbst in diese Prob­lematik hineinrutschen.

Das Zweite ist, dass immer wieder die Zusammensetzung der Volksanwaltschaft in diesem Haus diskutiert wurde, auch heute wieder. Aus Sicht der Volksanwaltschaft haben wir hiezu eine sehr klare Position bezogen, indem wir davon gesprochen haben, dass es bei der Dreigliedrigkeit bleiben soll. Letztendlich aber ist es selbstverständlich die Entscheidung des Gesetzgebers, also dieses Hauses, welche Organisation getrof­fen wird, und es ist nicht Aufgabe der Volksanwaltschaft, sich da etwas zu wünschen. Das Hohe Haus muss sich aber dessen bewusst sein, was es will. Wenn nämlich die derzeitige Tätigkeit der Volksanwaltschaft aufrecht bleiben soll – wobei im Grunde


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite