Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 84

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genommen jeder Beschwerdeführer, der es will, mit einem Volksanwalt direkt sprechen kann, nicht mit irgendeinem „Stellvertreter“, nicht mit einem Beamten, sondern eben mit dem Volksanwalt selber –, dann wird eine andere Organisation nicht wirklich möglich sein.

Die Volksanwaltschaft bietet bundesweit 250 Sprechtage an, das heißt, dass praktisch jeden Arbeitstag ein Sprechtag stattfindet – und das kann ein Volksanwalt allein nicht schaffen! Aber es gibt natürlich – im internationalen Vergleich – Volksanwälte, bis­herige Ombudsmänner und Bürgerbeauftragte, die nie einen Bürger sehen. Das ist aber nicht das österreichische Konzept.

Ich darf in diesem Zusammenhang, wenn wir schon über Reformdiskussionen sprechen, kurz hinzufügen, dass die Volksanwaltschaft aus guten Gründen, glaube ich, zusätzliche Wünsche geäußert hat. Dieses Haus hat durch eine Reihe von Entschei­dungen Ausgliederungen aus dem Bundesdienst vorgenommen, das hat sicherlich seinen guten Grund in Einzelfällen, führt aber dazu, dass nicht der Rechnungshof, sehr wohl aber die Volksanwaltschaft die Zuständigkeit verliert. Das bedeutet beispiels­weise, dass eine GesmbH öffentlich-rechtliche Gebühren eintreibt, dass jedoch das, wie sie das tut, von der Volksanwaltschaft nicht kontrollierbar ist; auch nicht, wie eine solche GesmbH mit dem Bürger umgeht.

Wir würden uns auch wünschen, dass es darüber hinaus Amts- und Versäum­nis­beschwerden im Justizbereich gibt. Die Erstattung von Sonderberichten würden wir auch in diesem Zusammenhang anregen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich meine, Rechnungshof und Volksanwaltschaft sind eine Qualitätsgarantie für die demokratische, bürgernahe und wirtschaftliche Gestaltung der Verwaltung, und ich bitte, uns das auch durch entsprechende Instrumentarien zu ermöglichen.

Dritte und letzte Bemerkung: Die internationale Tätigkeit des Rechnungshofes im Rahmen von INTOSAI ist ja hinlänglich bekannt. Ich darf dem Hohen Haus in diesem Zusammenhang berichten, dass die österreichische Volksanwaltschaft auch zum Sitz des europäischen Direktoriums der internationalen Ombudsmann-Organisation gewor­den ist und dass darüber hinaus in absehbarer Zeit aller Voraussicht nach Österreich, gemeinsam mit der Türkei, der Aufbau einer Volksanwaltschaft, einer Ombudsmann-Stelle in der Türkei übertragen werden wird – ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Demokratie in diesem Lande.

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Herr Staatssekretär Schweitzer, auch für Sie gilt das Telefonierverbot hier herinnen! Und bitte nicht dem Redner konstant – jetzt schon 10 Minuten lang – den Rücken zuzuwenden! Ich habe Sie schon zweimal in dieser Sache angesprochen.

Bitte, Herr Volksanwalt.

 


Volksanwalt Dr. Peter Kostelka (fortsetzend): Herr Präsident! Ich bin am Ende meiner Ausführungen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.36

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Reg­ler. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Auf Grund der Kürze der Zeit kann man nur einige Schlaglichter auf einige Punkte des Bereiches Bundeskanzleramt und Oberste Organe werfen.

Zunächst möchte ich Herrn Staatssekretär Franz Morak ganz besonders herzlich dafür danken, dass auch im kommenden Jahr insgesamt 13,3 Millionen € für die Presse-


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