Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 108

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, und zwar kommen wir zunächst zur Abstim­mung über die Beratungsgruppe I des Bundesvoranschlages für das Jahr 2005. Diese umfasst die Kapitel 1 bis 6 des Bundesvoranschlages in 650 der Beilagen in der Fassung des Spezialberichtes in 670 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die Beratungsgruppe II des Bundes­vor­anschlages für das Jahr 2005. Diese umfasst die Kapitel 10 und 13 des Bundes­voranschlages in 650 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher mehrheitlich beschlossen.

Es ist genau 15 Uhr, daher unterbreche ich die Verhandlungen über den Bundes­voran­schlag 2005, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage stattfinden kann.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Inneres betreffend wiederholte skandalöse Missachtung des Rechtsstaats durch den Innenminister (2282/J)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 2282/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Innenminister Strasser demonstriert durch sein Vorgehen im Gesetzwerdungsprozess des Asylgesetzes und des Zivildienstgesetzes, durch seine Ignoranz gegenüber OGH-Urteilen zum Recht von AsylwerberInnen auf staatliche Versorgung, durch seine monatelange Verweigerung der Unterbringung von AsylwerberInnen, seine „Einladung“ an diese, in ihr Herkunftsland zurückzukehren sowie seiner generellen Missachtung von Höchstgerichten und deren Entscheidungen wiederholt sein fehlendes Rechts­staatsverständnis. Gerade als höchster politischer Verantwortlicher jenes Ministeriums, in dem das Gewaltmonopol des Staates verwaltet wird, ist Strasser verpflichtet, in besonderem Ausmaß Hüter des Rechtsstaatsprinzips zu sein. Stattdessen verletzt er dieses immer wieder und ohne Unrechtsbewusstsein und schädigt damit den Rechts­staat.

Das Asylgesetz der Bundesregierung, dessen Menschenrechtskonformität und Verfas­sungsmäßigkeit während des parlamentarischen Prozesses von UN-Flüchtlings­hoch­kommissariat, Asyl-NGOs, MenschenrechtsexpertInnen und der parlamen­tari­schen Opposition massiv in Zweifel gezogen wurde, ist am 15. Oktober 2004 vom Verfas­sungsgerichtshof in seinen beiden Grundpfeilern wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden. Die Reaktion des zuständigen Innenministers auf dieses Höchst­gerichtserkenntnis war, trotz gegenteiliger Indizien ein Anwachsen der Flüchtlings­zahlen und eine Kostenexplosion zu prophezeien und dafür die beiden Landes­regierungen verantwortlich zu machen, die das Gesetz vor das Höchstgericht gebracht hatten, und ein noch schärferes Asylgesetz anzukündigen. Diese parteipolitisch moti­vierte Haltet-den-Dieb-Strategie stellt eine gefährliche Missachtung des Rechtsstaats dar.

 


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