Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, und zwar kommen wir zunächst zur Abstimmung über die Beratungsgruppe I des Bundesvoranschlages für das Jahr 2005. Diese umfasst die Kapitel 1 bis 6 des Bundesvoranschlages in 650 der Beilagen in der Fassung des Spezialberichtes in 670 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das einstimmig
angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die Beratungsgruppe II des Bundesvoranschlages für das Jahr 2005. Diese umfasst die Kapitel 10 und 13 des Bundesvoranschlages in 650 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher mehrheitlich beschlossen.
Es ist genau 15 Uhr, daher unterbreche ich die Verhandlungen über den Bundesvoranschlag 2005, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage stattfinden kann.
Dringliche Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Inneres betreffend wiederholte skandalöse Missachtung des Rechtsstaats
durch den Innenminister (2282/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2282/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden
Wortlaut:
Innenminister
Strasser demonstriert durch sein Vorgehen im Gesetzwerdungsprozess des
Asylgesetzes und des Zivildienstgesetzes, durch seine Ignoranz gegenüber
OGH-Urteilen zum Recht von AsylwerberInnen auf staatliche Versorgung, durch
seine monatelange Verweigerung der Unterbringung von AsylwerberInnen, seine
„Einladung“ an diese, in ihr Herkunftsland zurückzukehren sowie seiner generellen
Missachtung von Höchstgerichten und deren Entscheidungen wiederholt sein
fehlendes Rechtsstaatsverständnis. Gerade als höchster politischer
Verantwortlicher jenes Ministeriums, in dem das Gewaltmonopol des Staates
verwaltet wird, ist Strasser verpflichtet, in besonderem Ausmaß Hüter des
Rechtsstaatsprinzips zu sein. Stattdessen verletzt er dieses immer wieder und
ohne Unrechtsbewusstsein und schädigt damit den Rechtsstaat.
Das Asylgesetz der Bundesregierung, dessen
Menschenrechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit während des
parlamentarischen Prozesses von UN-Flüchtlingshochkommissariat, Asyl-NGOs,
MenschenrechtsexpertInnen und der parlamentarischen Opposition massiv in
Zweifel gezogen wurde, ist am 15. Oktober 2004 vom Verfassungsgerichtshof
in seinen beiden Grundpfeilern wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden.
Die Reaktion des zuständigen Innenministers auf dieses Höchstgerichtserkenntnis
war, trotz gegenteiliger Indizien ein Anwachsen der Flüchtlingszahlen und eine
Kostenexplosion zu prophezeien und dafür die beiden Landesregierungen
verantwortlich zu machen, die das Gesetz vor das Höchstgericht gebracht hatten,
und ein noch schärferes Asylgesetz anzukündigen. Diese parteipolitisch motivierte
Haltet-den-Dieb-Strategie stellt eine gefährliche Missachtung des Rechtsstaats
dar.