Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 216

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von gemeinnützigen Tätigkeiten verfügbar hat, um sie für die Diversion in Einsatz zu bringen. Und was bei der Diversion gut ist, könnte auch bei den Ersatzfreiheitsstrafen gut sein.

Frau Minister, zur Bekämpfung der Kriminalität möchte ich auch hier noch einige Wünsche anbringen. Wir haben bedauerlicherweise im Suchtmittelgesetz ein fatales Manko: Es ist eine Fehlentwicklung eingetreten, mit der wir als Gesetzgeber nicht gerechnet haben. So ist beispielsweise im § 35 Abs. 2 vorgesehen, dass, wenn jemand mit einer geringen Menge an Suchtmitteln aufgegriffen wird, das Verfahren einzustellen ist. Das gilt nicht für jene, die eine bedingte Strafe haben, gilt aber für solche, die bereits verurteilt sind. – Ich halte das für nicht gerechtfertigt! Verurteilte Täter, die man wieder bei einem Suchtmitteldelikt aufgreift, sollen verurteilt werden, und für diese soll keine Milde gelten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Auch setzt die Abschöpfung der Bereicherung in diesem Bereich bei viel zu hohen Beträgen an. Es wäre angebracht, wenn wir die Drogendealer, die wir erwischen, im Hinblick auf die Geldmenge, die sie bei sich haben, abschöpfen.

Weiters ist es so, dass bei Kokain derzeit eine Grenzmenge von 15 Gramm festgesetzt ist. Das halte ich für viel zu hoch. Ich glaube, auch da müssten wir die Grenzmenge senken.

Wir müssen die Bekämpfung der Kriminalität und insbesondere der Drogenkriminalität angehen, weil wir es da mit organisierter Bandentätigkeit zu tun haben: Die Leute sind im „Ameisensystem“ mit nur kleinen Mengen unterwegs, daher müssen wir hier schärfer durchgreifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.08

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Bitte nicht!) Ihre Redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 


21.08

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist dies Ihre erste Budgetdebatte, Frau Bundesministerin Miklautsch, aber das war schon ein kleiner Vorgeschmack, den die Frau Vorsitzende des Justizausschusses Ihnen jetzt gegeben hat. Es ist jetzt gar nicht um Inhalte, ums Geld beziehungsweise ums Budget gegangen, sondern es war dies einer schöner Wink mit dem Zaunpfahl, was man aus dem großen Teil der Regierungskoalition von Ihnen im Zusammenhang mit bedingter Entlassung, materiellem Strafrecht und Suchtmittelgesetz erwartet. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Ich muss schon sagen: Ich hoffe sehr, dass Sie in diesem Fall der Frau Vorsitzenden des Justizausschusses nicht Glauben schenken!

Ich habe, um ein persönliches Wort an Sie zu richten, Frau Ministerin, seit Sie Ihr Amt angetreten haben – ich habe ja laufend mit Menschen aus der Justiz ganz allgemein zu tun – ausschließlich positive Rückmeldungen zu Ihnen in Ihrer Funktion als Ministerin erhalten, vor allem von den Damen und Herren, mit denen Sie im Ressort zu tun haben, vor allem immer verbunden mit der Feststellung, endlich jemand – das sage ich jetzt dazu (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist Ihre Masche, Frau Stoisits!) –, der nicht „beratungsresistent“ ist.

Ich habe jetzt nämlich ein bisschen auf den ehemaligen Herrn Justizminister Böhm­dorfer geschaut. – Das waren meine Worte, Herr Minister. Nicht, dass Sie glauben, Sie hätten bei den Damen und Herren im Justizressort eine schlechte Nachrede. Es gilt das Positive Ihnen, Frau Ministerin, und ich meine, Sie sollten den Ratschlägen der Damen und Herren im Justizressort, die wirklich sachkundig sind, Glauben schenken (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist die Frau Stoisits!) – und nicht Abgeordneten, die in


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