Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 17

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Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, welche Auswirkungen durch die Harmonisierung sind für die fast 40 000 Zeitsoldaten des österreichischen Bundesheeres zu erwarten, vor allem wenn man in Betracht zieht, dass im alten Pensionsrecht trotz einbehaltener Pensions­beiträge ein Großteil der Dienstzeit nur als Ersatzzeit gewertet wurde?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Regelung im Pensions­recht für Zeitsoldaten war ein Problem, das ich als Parlamentarier schon seit 1986 immer im Auge gehabt habe. Ich war damals, als ich in das österreichische Parlament gekommen bin, in der Zeit der kleinen Koalition zwischen Sozialdemokratie und Freiheitlicher Partei, kein Freund der Regelung, die Kollege Frischenschlager damals als Verteidigungsminister getroffen hat, nämlich Zeitsoldaten rein im Sachaufwand, ohne Personal- und ohne Gesundheitsrechte, in der Republik Österreich zu imple­mentieren.

Wir haben im Laufe der Zeit, der ich dem Parlament angehöre, sukzessive die Rechte der Zeitsoldaten verbessert, zunächst dadurch, dass sie in den Kranken­versicherungs­schutz, wie er für jeden anderen Staatsbürger auch gilt, aufgenommen worden sind.

Im Jahre 2000, als ich Bundesminister für Soziales wurde, haben wir zunächst ein Jahr – heute drei Jahre – für Zeitsoldaten als Pensionszeiten angerechnet, und im harmonisierten Pensionsrecht wird es möglich sein, für Zeitsoldaten, die darüber hinaus Zeiten haben, für die der Bund pauschal für sie Pensionsbeiträge entrichtet hat, auch diese Zeiten geltend zu machen.

Ich habe es immer schon als Mangel empfunden, weil sehr viele der Zeitsoldaten für Österreich bei UNO-Truppen erfolgreich für Friedenssicherungsprojekte im Ausland tätig waren, aber auch im Inland ihren Dienst geleistet haben, diesem Personenkreis ein deutlich schlechteres Pensionsrecht zuzumuten als etwa Vertragsbediensteten im Bereich des Bundesheeres oder allen anderen Beamten im Bereich des öster­reichischen Bundesheeres. Diese Zwei-Klassen-Pensionsregelungen werden im har­monisierten Pensionsrecht Gott sei Dank deutlich im Sinne einer Verbesserung geändert werden. Ich habe damit ein Ziel meiner 15-jährigen parlamentarischen Tätig­keit – spät, aber doch – als Minister erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die 4. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dolin­schek. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Pensionen und Pensionserhöhungen sorgen seit jeher für Diskussionen.

Meine Frage lautet:

100/M

„Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand, wenn im Jahr 2005 alle Pensionen mit der Inflationsrate erhöht würden?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege! Die Pensionsversicherung würde dadurch um 115 Millionen € teurer werden, als sie derzeit im Budget veranschlagt ist.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

 


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