Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 54

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Damit das auch klar ist: Mit diesem Konzept ist auch klar gesagt, dass es in dieser Le­gislaturperiode zu keiner weiteren Zusammenlegung von Gendarmerieposten und Wachzimmern kommt. Wir brauchen unsere regionale Struktur, wir wollen sie haben, und wir werden sie auch erhalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Damit hier kein Irrtum entsteht: Die Befugnisse der Länder im Verhältnis zu den Befug­nissen des Bundes bleiben gleich. Wir haben da keine Änderung vorgenommen, derar­tige Änderungen wären dem Konvent vorbehalten, dort wäre das zu diskutieren. In unserem Konzept ist Aufkommensneutralität für Bund und Länder gegeben.

Ich möchte daher Sie, meine sehr geehrten Abgeordneten, ersuchen, dieses Konzept genau zu prüfen. Wir möchten Sie ersuchen, diesem Konzept Ihre Zustimmung zu ge­ben – es wird mehr Sicherheit für Österreich bringen, es wird mehr Klarheit für die ös­terreichische Exekutive bringen, und es wird vernünftige Befugnisse dafür bringen, dass die österreichische Bundespolizei ab 1. Juli 2005 weiter für Sicherheit in Öster­reich sorgen kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abge­ordnetem Parnigoni das Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.02

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten hat die Sicherheit der Menschen in unserer Heimat größte Be­deutung. Wir werden daher der Einführung von neuen Möglichkeiten zur effektiveren Bekämpfung oder Verhinderung von Kriminalität, etwa der Schaffung von Schutzzonen beziehungsweise der Videoüberwachung durch die Polizei, der elektronischen Kfz-Kennzeichenerkennung und der Schaffung der Zentralen Gewaltschutzdatei, unsere Zustimmung geben.

Es ist uns durch intensive Verhandlungen gelungen, die ÖVP davon zu überzeugen, meine Damen und Herren, dass diese neuen Maßnahmen so gestaltet werden, dass diese Eingriffe grundrechtskonform sind (ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP) und dem Grundrecht auf Datenschutz entsprechen. Das wird sogar der Minister bestätigen, Herr Kollege Kößl. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir Sozialdemokraten bekennen uns dazu, dass es neue Technologien zum Zwecke der Fahndung oder der Prävention gibt, die auch genutzt werden können, weil diese neuen Maßnahmen ein Mehr an Sicherheit für die Bevölkerung bringen.

Nicht nur wir Abgeordnete tragen große Verantwortung, auch der Innenminister und die Exekutive erhalten in Zukunft große Verantwortung im Zusammenhang mit dem Um­gang mit diesen neuen Maßnahmen, Hohes Haus. Es kann daher nicht so sein, dass Schutzzonen festgelegt werden, diese dann aber nicht dem Gefährdungspotential ent­sprechend überwacht werden. Die Eltern müssen davon ausgehen können, dass die Exekutive für den besonderen Schutz in diesen Zonen sorgt und dass ihre Kinder nicht mit Suchtmittelkriminalität oder anderen Formen der Kriminalität konfrontiert werden.

Im Ausschuss haben die Experten klar festgehalten, dass diese neuen Aufgaben nur durch mehr Personal erfüllt werden können. Der Minister ist allerdings der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Ich appelliere an Sie, Herr Bundesminister, im Interesse der Kinder: Täuschen Sie die Öffentlichkeit nicht, sorgen Sie für das notwendige Per­sonal für diese zusätzlichen Maßnahmen! (Beifall bei der SPÖ.)

Dies gilt auch für die Videoüberwachung. Diese ist nur dann sinnvoll, wenn sie ergän­zend zur Polizeiarbeit auf der Straße eingesetzt wird. Ich verwahre mich in diesem Zusammenhang gegen die böswilligen Unterstellungen durch Frau Abgeordnete Partik-Pablé (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: „Böswillig“ war das nicht!), die uns hier unterstellt, wir


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