10. Punkt
Bericht
des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (702 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige
finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2005 –
FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Tabaksteuergesetz
1995 und das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert werden (731 d.B.)
11. Punkt
Bericht
und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (732 d.B.)
12. Punkt
Bericht
des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (701 d.B.): Vereinbarung
zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der
stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)
(733 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Dr. Matznetter. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Matznetter
begibt sich zum Rednerpult und stellt fest, dass das Rednermikrophon nicht
eingeschaltet ist. Er ruft laut „Hallo“ hinein. – Heiterkeit. –
Hallo-Rufe bei der ÖVP. – Nachdem das Mikrophon eingeschaltet wurde,
beginnt Abg. Dr. Matznetter mit seinem Debattenbeitrag.)
18.48
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! (Anhaltende Hallo-Rufe bei der ÖVP.) – Fühlen Sie sich nicht angesprochen? – Wir behandeln heute am späten Abend ein Kapitel, das eines der schwierigsten der letzten Jahre war, und an dieser Stelle sei allen Verhandlern und auch Herrn Bundesminister Grasser durchaus konzediert, dass es nicht einfach war, eine Lösung für den Finanzausgleich zu finden.
Wir sollten bei dieser Gelegenheit aber nicht die Schwierigkeiten übersehen, die die Exekution der Finanzpolitik dieser Republik für alle Teile, für alle Gebietskörperschaften bedeutet. Ich fange gleich mit jenen an, die die schwächsten Glieder sind, und das sind die Kommunen, die Städte und Gemeinden.
Wenn Präsident Mödlhammer noch beim 51. Gemeindetag in Linz darauf verwiesen hat, dass die Summe der Kosten für die beiden Etappen der Steuerreform in den Haushalten der Kommunen – 95 Millionen € für die erste Etappe, 333,6 Millionen € für