Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um
ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der
Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung, Österreichischer Stabilitätspakt 2005 in 701 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (686 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und
Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Internationale Steuervergütungsgesetz,
das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührengesetz 1992, das
Investmentfondsgesetz 1993, das EU-Quellensteuergesetz, das EG-Amtshilfegesetz,
das Normverbrauchsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das
Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz,
das Finanzstrafgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955 sowie das Bundesbahngesetz geändert werden
(Abgabenänderungsgesetz 2004 – AbgÄG 2004) (734 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (642 d.B.): Bundesgesetz über die Veräußerung von
unbeweglichem Bundesvermögen (735 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Damit ist die Debatte eröffnet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
20.51
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Auch zu vorgerückter Stunde liegt uns noch ein weiteres umfangreiches Gesetzeswerk vor, über das wir hier befinden müssen: das Abgabenänderungsgesetz 2004.
Ich darf gleich vorweg ankündigen, dass wir uns sehr bemüht haben, jenen Teilen, denen man die Zustimmung geben kann, die Zustimmung auch zu geben: Es handelt sich hiebei um eine Fülle von Änderungen, teilweise judikaturbedingte Änderungen, teilweise Änderungen, die vernünftig sind, und daher haben wir ein relativ kompliziertes Abstimmungsprozedere am Ende dieses Punktes.
Was wir aber nicht tun können, ist, Verbesserungs- und Reparaturarbeiten mit einer Zustimmung zu sanktionieren, die, wenn man in der Vergangenheit die Dinge handwerklich ordentlich gemacht hätte – nach dem Grundsatz, den zum Beispiel Herr Ab-