Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 280

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23.44

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedauere, dass die Grünen dem vorlie­genden Antrag nicht zustimmen können, aber ich vermute, dass das offensichtlich ein Missverständnis ist und sie diesen Antrag fälschlicherweise einer schlechten Anlass­gesetzgebung zuschreiben, was nicht der Fall ist.

Es ist eine Änderung des Privatradio- und Privatfernsehgesetzes, die notwendig ge­worden ist, um der Medienbranche wieder Rechtssicherheit zu geben, weil ein für uns unverständliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes große Unruhe herbeige­führt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine nachträgliche Ände­rung im Gesellschaftsvertrag zwischen Lizenzantragstellung und Entscheidung des Bundeskommunikationssenats über die Lizenz so wesentlich ist, dass daher zwei Be­werbern die Zulassung zu entziehen ist.

Das ist unserer Meinung nach nicht so! Wir machen diese Novelle, damit die Lizenzen für diese zwei Bewerber nicht verloren gehen, weil ganz eindeutig auch der Gesetzge­ber von 1993 nicht gewollt hätte, dass das ein wesentlicher Mangel ist, denn das hat überhaupt nichts mit der Auswahlentscheidung der Lizenzen zu tun.

Ich denke, dass hier die Grünen, zu meinem Bedauern, auf dem falschen Dampfer sind, wir diese Novelle jedoch brauchen, um entsprechend dem Privatradio- und Privat­fernsehmarkt, eben für diese Branche, auch die notwendige Rechtssicherheit zu ge­ben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

23.46

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.46

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum ändern wir dieses Gesetz? – Diese Reparatur ist wichtig, denn es waren unverständliche Regelungen darin enthalten. Es lag fehlende Rechtssicherheit vor. Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert, dass diese Regelungen auch praxisfern sind.

Ich glaube, dass grosso modo die Betreiber – das sind eigentlich die wichtigsten, ATV, KRONEHIT Radio et cetera – mit dieser Regelung zufrieden sind. Es ist auch gegeben, dass sich die Privatradiobetreiber und die Privatfernsehbetreiber jetzt im Rahmen einer Rechtssicherheit bewegen können. Ich denke, dass es eine positive Entwicklung beim Privatfernsehen und beim Privatradio geben soll.

Wir sind froh darüber, dass die Medien dieses Landes unabhängig sind, sich private und öffentlich-rechtliche Medien gegenseitig ergänzen. Darum geben wir diesem Ge­setz gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

23.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


23.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wie bereits meine Vorredner von der ÖVP und der SPÖ ausge­führt haben, handelt es sich hiebei um eine dringend notwendige Reparatur eines For­malfehlers, der einfach Rechtsunsicherheit schafft, und zwar Rechtsunsicherheit in einem Bereich, der gerade für uns Freiheitliche wichtig ist, nämlich dafür zu sorgen,


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