23.44
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich bedauere, dass die Grünen dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen
können, aber ich vermute, dass das offensichtlich ein Missverständnis ist und
sie diesen Antrag fälschlicherweise einer schlechten Anlassgesetzgebung
zuschreiben, was nicht der Fall ist.
Es ist
eine Änderung des Privatradio- und Privatfernsehgesetzes, die notwendig geworden
ist, um der Medienbranche wieder Rechtssicherheit zu geben, weil ein für uns
unverständliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes große Unruhe herbeigeführt
hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine nachträgliche Änderung
im Gesellschaftsvertrag zwischen Lizenzantragstellung und Entscheidung des
Bundeskommunikationssenats über die Lizenz so wesentlich ist, dass daher zwei Bewerbern
die Zulassung zu entziehen ist.
Das ist
unserer Meinung nach nicht so! Wir machen diese Novelle, damit die Lizenzen für
diese zwei Bewerber nicht verloren gehen, weil ganz eindeutig auch der Gesetzgeber
von 1993 nicht gewollt hätte, dass das ein wesentlicher Mangel ist, denn das
hat überhaupt nichts mit der Auswahlentscheidung der Lizenzen zu tun.
Ich denke, dass hier die Grünen, zu meinem Bedauern, auf dem falschen Dampfer sind, wir diese Novelle jedoch brauchen, um entsprechend dem Privatradio- und Privatfernsehmarkt, eben für diese Branche, auch die notwendige Rechtssicherheit zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
23.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Marizzi. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
23.46
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum ändern wir dieses Gesetz? – Diese Reparatur ist wichtig, denn es waren unverständliche Regelungen darin enthalten. Es lag fehlende Rechtssicherheit vor. Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert, dass diese Regelungen auch praxisfern sind.
Ich glaube, dass grosso modo die Betreiber – das sind eigentlich die wichtigsten, ATV, KRONEHIT Radio et cetera – mit dieser Regelung zufrieden sind. Es ist auch gegeben, dass sich die Privatradiobetreiber und die Privatfernsehbetreiber jetzt im Rahmen einer Rechtssicherheit bewegen können. Ich denke, dass es eine positive Entwicklung beim Privatfernsehen und beim Privatradio geben soll.
Wir sind froh darüber, dass die Medien dieses Landes unabhängig sind, sich private und öffentlich-rechtliche Medien gegenseitig ergänzen. Darum geben wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
23.47
Präsident
Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter
Dipl.-Ing. Scheuch. 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
23.47
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wie bereits meine Vorredner von der ÖVP und der SPÖ ausgeführt haben, handelt es sich hiebei um eine dringend notwendige Reparatur eines Formalfehlers, der einfach Rechtsunsicherheit schafft, und zwar Rechtsunsicherheit in einem Bereich, der gerade für uns Freiheitliche wichtig ist, nämlich dafür zu sorgen,