Im Rahmen
der Aktuellen Stunde hat allerdings Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé
gesagt – dass ich es jetzt noch finde (Abg. Scheibner: Das hat sie sicherlich nicht gesagt!) –:
„Sie sind immer diejenigen, die die
Hand schützend über diejenigen halten, die rechtswidrig handeln, die
Drogendealer sind, die illegal nach Österreich kommen.“
Hier hat
Frau Abgeordnete Mandak einen Ordnungsruf
angeregt. Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé diesen Ordnungsruf. (Abg. Scheibner: Das ist ja wirklich lächerlich!)
23. Punkt
Bericht
des Verfassungsausschusses über den Antrag 472/A der Abgeordneten
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und
das Privatfernsehgesetz geändert werden (768 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum 23. Punkt
der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten? (Abg. Mag. Stoisits – auf dem Weg zum Rednerpult –: Viel zu viel!) – Viel zu viel. – Bitte.
23.42
Abgeordnete
Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Ich brauche nicht
5 Minuten, um Ihnen zu begründen, warum die Grünen gegen die Novelle des
Privatradio- und Privatfernsehgesetzes stimmen werden. Wir sind nicht
prinzipiell gegen Anlassgesetzgebung. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Also was jetzt?) Wir sind dann nicht gegen Gesetzgebung, die auf Grund
eines Anlasses stattfindet, wenn eine Änderung so erfolgt, dass damit auch der
Intention Folge geleistet wird, warum es zur Gesetzesänderung kommt, was in
diesem Fall nicht geschehen ist. (Abg. Neudeck: Kann man das auf
Deutsch auch sagen? Das ist ein Satz aus der PISA-Studie!)
Wir stimmen der Änderung deshalb nicht zu, weil eine ursprünglich schon legistisch völlig missglückte Regelung zu einer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs geführt hat und in dieser Novelle, die Sie heute dem Parlament vorlegen, trotzdem weiter erhalten bleibt. Das heißt, eine – ich sage es ohnehin vornehm – missglückte Legistik wird durch eine missglückte Reparatur nicht eine bessere Legistik, als sie ursprünglich gegeben war. Diese Art von Anlassgesetzgebung kann nicht die Zustimmung der Grünen finden.
Allerdings gibt es in dieser Novelle auch
Punkte, denen wir durchaus zustimmen, etwa die Patronanzsendungen. Dieser
kleine Punkt in der Privatfernsehgesetz- und Privatradiogesetznovelle ist
durchaus zustimmungswürdig, aber in Summe – ich wiederhole jetzt nicht,
was ich zu Beginn schon gesagt habe – kann diese Art von – ich sage
es noch einmal so vornehm wie möglich – missglückter Legistik nicht die
Zustimmung der Grünen finden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das habe
ich jetzt nicht verstanden!)
Das war meine letzte Rede heute. Jetzt endgültig: Gute Nacht! (Beifall bei den Grünen.)
23.44
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer 2 Minuten. – Bitte.