Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 279

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Im Rahmen der Aktuellen Stunde hat allerdings Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé gesagt – dass ich es jetzt noch finde (Abg. Scheibner: Das hat sie sicherlich nicht ge­sagt!) –:

Sie sind immer diejenigen, die die Hand schützend über diejenigen halten, die rechts­widrig handeln, die Drogendealer sind, die illegal nach Österreich kommen.“

Hier hat Frau Abgeordnete Mandak einen Ordnungsruf angeregt. Ich erteile Frau Ab­geordneter Dr. Partik-Pablé diesen Ordnungsruf. (Abg. Scheibner: Das ist ja wirklich lächerlich!)

23. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 472/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und das Privat­fernsehgesetz geändert werden (768 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nunmehr zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten? (Abg. Mag. Stoisits – auf dem Weg zum Rednerpult –: Viel zu viel!) – Viel zu viel. – Bitte.

 


23.42

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Ich brauche nicht 5 Minuten, um Ihnen zu begründen, warum die Grünen gegen die Novelle des Privat­radio- und Privatfernsehgesetzes stimmen werden. Wir sind nicht prinzipiell gegen An­lassgesetzgebung. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also was jetzt?) Wir sind dann nicht ge­gen Gesetzgebung, die auf Grund eines Anlasses stattfindet, wenn eine Änderung so erfolgt, dass damit auch der Intention Folge geleistet wird, warum es zur Gesetzesän­derung kommt, was in diesem Fall nicht geschehen ist. (Abg. Neudeck: Kann man das auf Deutsch auch sagen? Das ist ein Satz aus der PISA-Studie!)

Wir stimmen der Änderung deshalb nicht zu, weil eine ursprünglich schon legistisch völlig missglückte Regelung zu einer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs geführt hat und in dieser Novelle, die Sie heute dem Parlament vorlegen, trotzdem weiter erhalten bleibt. Das heißt, eine – ich sage es ohnehin vornehm – missglückte Legistik wird durch eine missglückte Reparatur nicht eine bessere Legistik, als sie ursprünglich ge­geben war. Diese Art von Anlassgesetzgebung kann nicht die Zustimmung der Grünen finden.

Allerdings gibt es in dieser Novelle auch Punkte, denen wir durchaus zustimmen, etwa die Patronanzsendungen. Dieser kleine Punkt in der Privatfernsehgesetz- und Privat­radiogesetznovelle ist durchaus zustimmungswürdig, aber in Summe – ich wiederhole jetzt nicht, was ich zu Beginn schon gesagt habe – kann diese Art von – ich sage es noch einmal so vornehm wie möglich – missglückter Legistik nicht die Zustimmung der Grünen finden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das habe ich jetzt nicht verstanden!)

Das war meine letzte Rede heute. Jetzt endgültig: Gute Nacht! (Beifall bei den Grü­nen.)

23.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer 2 Minuten. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite