Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 20

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Verbesserung und eine Verstärkung des Pflegegeldes durch Zusatzleistungen sollten möglich sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der erste Fragenkomplex erledigt.

Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, und zwar zur Anfrage des Abgeordneten Walch. – Bitte, Herr Kollege, formulieren Sie Ihre Anfrage.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zu den vielen Diskussionen über die Pensionsharmonisierung, spe­ziell bei Frauen, habe ich folgende Frage an Sie:

101/M

„Werden Frauen von der Schwerarbeiterregelung profitieren können, wenn das Regel­pensionsalter und das Schwerarbeiterpensionsalter das 60. Lebensjahr ist?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ihre Frage zielt offensichtlich auf den Bereich des ASVG und die damit verbundenen Gesetze ab. In diesem Bereich ist es so, dass sich das Frauenpensionsalter ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2034 vom 60. Lebensjahr sukzessive an das 65. Lebensjahr, so wie es die Bundesverfassung seit 1993 garantiert, annähern wird.

Ich darf Sie aber auch darauf aufmerksam machen, Herr Abgeordneter, dass es heute schon eine Gruppe von Frauen gibt – etwa die Beamtinnen –, die auf Grund ihrer Arbeitsverhältnisse bereits das gleiche Pensionsantrittsalter wie die Männer haben, nämlich 61,5 Jahre. Für diese Frauengruppe wird daher, sofern sie in die Parameter des Schwerarbeitergesetzes hineinfallen, bereits ab 2007 die Schwerarbeiterregelung Erleichterungen bringen.

Beispielsweise wäre daran zu denken, dass ein Arzt oder eine Krankenschwester, die im Bereich von erkrankten Menschen mit nicht selbstbestimmten Leben, also in psychiatrischen Anstalten, mit sehr vielen Nachtdiensten und Intensivtätigkeiten ihren Dienst über Jahre verrichtet haben, in diese Schwerarbeiterregelung hineinfallen.

Im ASVG-Bereich wird ab dem Jahr 2024 für die Frauen die Schwerarbeiterregelung zum Tragen kommen. Bis dahin haben diese Frauen ein früheres Pensionsantrittsalter, als es in der Schwerarbeiterregelung festgelegt ist, und zwar ab dem 60. Lebensjahr. Sie steigen daher mit dem verfassungsmäßig garantierten früheren Pensions­antritts­alter besser aus als mit der Schwerarbeiterregelung.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Noch eine Zusatzfrage: Ab welchem Jahr trifft für die Frauen die Schwerarbeiterregelung zu?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Die Regelung tritt, so wie es der Gesetzgeber beschlossen hat, spätestens mit 1. Jänner 2007 in Kraft und wird für Schwerarbeiter ab dem 60. Lebens­jahr gültig sein. Sie wird – abgesehen vom Kreise der Bundesbediensteten und Per­sonen mit ähnlichen Dienststellungen, die zu diesem Zeitpunkt für Frauen als Regel­pensionsantrittsalter ein höheres Pensionsantrittsalter haben, das über 60 Jahre liegt – für Frauen im Bereich des ASVG erst ab dem Jahr 2024 relevant werden, weil erst ab diesem Zeitpunkt das vorzeitige Frauenpensionsantrittsalter von 60 Jahren sukzessive


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