Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 187

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die sie unterbreitet haben, aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.17

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Broukal zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.17

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch hat be­hauptet, dass es auf der Internetpräsenz der SPÖ nichts über Gesundheit (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Gesundheitsreform!) zu finden gäbe. – Das ist unrichtig!

Richtig ist vielmehr, dass er von der Leitseite durch Drücken des Buttons „Startklar“ jederzeit zweifelsfrei auf ein mehrere Seiten langes Gesundheitskonzept der SPÖ im Internet kommen kann. – Ich gebe Ihnen wirklich einmal ein Privatissimum über Suche im Internet, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der SPÖ.)

18.18

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.18

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ein paar wenige Gedanken zu zwei Oppositionsanträgen – solche werden ja üblicherweise vertagt, dieses Mal ist es allerdings anders –, die heute ins Plenum gekommen sind.

Zum Ersten zur Beihilfenregelung, die im Wesentlichen für die schlechte finanzielle Lage der sozialen Krankenversicherungen verantwortlich ist. Diese Situation wollten wir heute eigentlich korrigieren.

Mit der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie ist die Umsatzsteuerbefreiung für das öffent­liche Gesundheitswesen entfallen, was eine wesentliche finanzielle Belastung für Vertragsärzte, Spitäler, Versicherungen und andere zur Folge hatte.

Das GSBG sieht an sich dafür einen Ausgleich vor, allerdings einen unterschiedlichen und auch ungerechten Ausgleich. Während die Krankenanstalten und Ärzte praktisch den vollen Ausgleich erhalten, gibt es für Sozialversicherungsträger und Krankenfür­sorgeanstalten eine pauschalierte Abgeltung. Diese pauschalierte Abgeltung belastete die Sozialversicherung von 1997 bis 2002 mit 164 Millionen €, und die Vorausbe­rechnung weist bis 2006 eine Belastung von über 300 Millionen € aus.

Die Entwicklung zeigt, dass die Prozentregelung nicht geeignet ist, dieses Problem zu lösen, daher haben wir vorgeschlagen, den Vorsteuerausfall auch den Versicherungs­trägern voll zu entgelten, und das rückwirkend ab In-Kraft-Treten des GSBG. Leider wollen Sie dieser Korrektur nicht folgen.

Zum Zweiten, Palliativ Care. Die moderne Medizin gibt uns die Möglichkeit, immer älter zu werden. Das ist gut so, wir alle wollen das auch. Das heißt aber auch, dass immer mehr Menschen am Ende ihrer Zeit in Heimen leben und dass auch immer mehr Menschen in Heimen sterben. Es ist legitimer Wunsch aller, dass man in Würde altern und auch in Würde sterben kann. Es gibt ein Recht darauf, das im KAG auch garantiert wird. Jedoch ist das Personal häufig überfordert, und zwar zahlenmäßig wie auch in Bezug auf die Ausbildung. Daher verfolgt der Antrag das Ziel, dieses garantierte Recht auch umzusetzen, er verfolgt das Ziel, die stationäre geriatrische Pflege menschen­würdig bis ans Ende zu gewährleisten.

 


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