Übereinkommen) zur Änderung von
Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens (788 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zum
14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist der Erstredner. – Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Abgeordneter
Ing. Kapeller.
20.58
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzte Frau Minister! Es handelt sich hierbei um eine Konsensmaterie. Grundsätzlich geht es im genannten Europol-Übereinkommen um die Verankerung von Maßnahmen gegen Geldwäsche. Es soll eine Vereinfachung für die Verbindungsbeamten gewährleistet werden. Man muss nämlich wissen, dass das Delikt der Geldwäsche gewisse Vortaten benötigt, die strafrelevant sind, damit das Strafrechtsdelikt Geldwäsche überhaupt erfüllt ist und geahndet werden kann. Diese Vordelikte wurden bisher ohne dieses Übereinkommen und diese Erweiterung über Interpol ermittelt. Das war ein Umweg. Jetzt wird das durch die Verbindungsbeamten von Europol direkt gemacht. Dies bedeutet für die Mitgliedstaaten ein effizienteres und schnelleres Eingreifen gegen diese organisierte Kriminalitätsform. Das ist gut so – ein richtiger und wichtiger Schritt für ein sicheres und gemeinsames Europa! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.59
Präsident Dr. Andreas Khol (den Vorsitz übernehmend): Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Gaál.
Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
20.59
Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir werden diesem Übereinkommen natürlich zustimmen, weil es mehr denn je notwendig ist, ein Instrumentarium zu schaffen, das eine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche möglich macht. Wir wissen ja, Europol ist eine wichtige Säule der Verbrechensbekämpfung im europäischen Raum, und das bedingt natürlich auch mehr Rechte für das Europäische Polizeiamt Europol.
Geldwäsche ist, wie gesagt, kein Kavaliersdelikt, handelt es sich doch um Schwarzgeld aus strafbaren Handlungen, das weißgewaschen werden soll. Da geht es also nicht nur um bloße Steuerhinterziehungen – obwohl ich auch das nicht bagatellisieren möchte –, sondern um Gelder, die aus kriminellen Machenschaften, aus organisierter Kriminalität kommen, die entschieden zu bekämpfen ist. Daher ein Ja zu diesem Übereinkommen.
Sie wissen, Frau Bundesministerin, wir stehen für konstruktive Vorschläge zur Verfügung. Wir haben immer ein offenes Ohr für eine konstruktive Zusammenarbeit, für vernünftige Lösungen im Interesse der Sicherheit Österreichs und seiner Bevölkerung. Wir stehen immer zur Verfügung und sind natürlich auch bemüht, dass wir auch die Voraussetzungen dafür schaffen, um uns auch international einzubringen.
In der Vergangenheit bestand leider von Seiten der Ressortverantwortlichen kaum ein Interesse an unserem Mittun. Ich glaube, gerade die Sicherheitspolitik, ein sensibler Bereich, ein Bereich, dem ich mich beruflich und politisch seit rund 40 Jahren mit aller Kraft widme, braucht einen Schulterschluss aller konstruktiven Kräfte in unserem Land. Themen wie Asylrecht, Polizeireform, Zivildienstreform, Geschehnisse in Südostasien – um aktuell zu bleiben – zeigen, dass wir auch im Katastrophen- und Zivilschutz Koordination und Kooperation brauchen, um international bestehen zu können.
Wir bieten uns an mit unserer Fachkompetenz, wir stehen Ihnen hier zur Verfügung. Ich würde meinen, Frau Bundesministerin, wir haben die Hand ausgestreckt, die