Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 52

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

oder aufgehoben werden, und das ist da nicht der Fall. Die Baugesetze – das republi­kanische Prinzip, das demokratische Prinzip und das rechtsstaatliche Prinzip – bleiben voll erhalten und werden ausgebaut! (Beifall bei der ÖVP.)

Daher hat – und auch ich bin dieser Meinung – in diesem Fall das Parlament, zu ent­scheiden. Wir sind vom Volk Delegierte, wir müssen die Verantwortung dem Volk gegenüber wahrnehmen und auch Entscheidungen im Sinne des Volkes treffen.

Die Europäische Verfassung ist aus meiner Sicht – und das wurde von fast allen meiner Vorredner auch so gesehen – ein Erfolgsmodell, ein historischer Erfolg. Sie ist ein Zeichen dafür, dass sich Europa weiterentwickelt. Europa basiert auf Werten wie Toleranz, Nicht-Diskriminierung, Gleichstellung und Solidarität, und wenn wir die Europäische Verfassung ratifizieren, wenn wir dieser Verfassung zustimmen, dann wird Europa in diesen Werten, mit welchen es ein sehr starkes Zeichen gibt, gestärkt, und das kann nur in unserem Interesse sein.

Mit dieser Verfassung geben wir auch ein Signal für Zusammenhalt, für Stärke in Euro­pa ab, und das, denke ich, ist gerade in Zeiten des wachsenden Terrorismus gegen­über allen anderen Regionen der Welt ein sehr wichtiges und sehr starkes Zeichen.

Die Europäische Verfassung sollte aber auch dazu dienen, die Identitätsfindung der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu stärken. Auch das sollte eine derartige Verfassung, abgesehen von deren Praktikabilität und deren Notwendigkeit, signalisieren.

Wir haben uns in Österreich vor einigen Jahren mit großer Mehrheit dafür entschieden, der EU beizutreten. Damals war eine Volksabstimmung wichtig und auch richtig. Jetzt geht es um die Weiterentwicklung der EU, um die Praktikabilität, um die Stärke der EU, da haben wir meiner Meinung nach keine andere Alternative, als – und das ist das Allerwichtigste – zu dieser Verfassung zu stehen und sie auch in Zukunft entsprechend zu unterstützen.

Österreich ist ein kleiner Teil eines großen Ganzen. Wir haben uns immer wieder ein­gebracht und bringen uns auch sehr engagiert ein. Die österreichische Bundesregie­rung hat viele Vorschläge, viele Überlegungen durchgesetzt. Wir finden, als kleines Land sind wir in einem großen Ganzen sicherer, sind wir dort richtig aufgehoben, und daher wird die Österreichische Volkspartei diesen Weg der Ratifizierung der EU-Verfassung weitergehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.44.00

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Öster­reich hat zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge – und auch bei der Europäischen Verfassung handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag – im Rahmen der EU ein zweistufiges Verfahren gewählt, und zwar auf Grund dessen, dass völkerrechtliche Verträge, die verfassungsändernde Bestimmungen beinhalten, gesondert gekenn­zeichnet sein müssten. Angesichts der umfangreichen Bestimmungen, inwieweit die EU-Verträge auf das österreichische Recht Einwirkung haben, hat man sich auf dieses zweistufige Verfahren geeinigt. Man fasst zuerst einen Beschluss darüber, dass man diesen Vertrag abschließen darf. Wir befinden uns in der ersten Stufe dieses zweistufi­gen Verfahrens.

Einen Beschluss darüber zu fassen, dass man dann letztendlich einen Vertrag ab­schließen darf, bedeutet eine zweifache Kontrolle des zur Genehmigung anstehenden


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite