Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 51

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gerade auch bei uns heftig diskutiert wurde; eine Beistandsgarantie bei bewaffnetem Angriff, wobei ein neutraler Mitgliedstaat wie Österreich selbst entscheidet, ob und, wenn ja, in welchem Umfang er Beistand leistet.

Ich sage an dieser Stelle deutlich, dass sich die FPÖ immer für eine Beistandsgarantie im Rahmen der Europäischen Union ausgesprochen hat, wenn es darum geht, den Frieden für Europa und den Frieden in Europa zu sichern und damit auch die Sicher­heit in unserem Lande zu garantieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Hohes Haus! Lassen Sie mich abschließend ein Thema ansprechen, dessen Proble­matik weder im Konvent noch bei der Regierungskonferenz zum europäischen Verfas­sungsvertrag gelöst werden konnte. Stichwort: Euratom. Der Euratom-Vertrag bleibt auch in der neuen EU-Verfassung ein selbständiger Vertrag mit eigener Rechtspersön­lichkeit, und das ist, wie ich meine, auf längere Sicht eine völlig unzufriedenstellende Situation. Das fragmentarische Euratom-Protokoll erfüllt nicht die Zielsetzung, die Europäische Union demokratischer, effizienter und transparenter zu machen. Lang­fristiges Ziel muss es daher weiterhin sein, das schrittweise Auslaufen des Euratom-Vertrages zu erreichen.

An dieser Stelle möchte ich grundsätzlich schon jetzt für alle folgenden Diskussionen zu diesem oder ähnlichen Themen festgestellt haben, dass aus meiner Sicht die Euratom-Gelder ausschließlich für die Stilllegung von Anlagen verwendet werden müs­sen und zukünftig ausdrückliche Rechtsgrundlagen für europaweite Sicherheitsstan­dards geschaffen werden müssen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem europäischen Verfassungsvertrag erhält die EU eine klare rechtliche Struktur. Es wird in kodifizierter Form eine Verfas­sung verankert werden, die die Kompetenzen festschreibt, Verfahren nominiert, Grund­rechte deklariert und somit zu mehr Rechtssicherheit und mehr Demokratie führt. Die Europäische Verfassung garantiert aber auch den Mitgliedstaaten ihre Souveränität und Eigenstaatlichkeit – leben und mit Leben erfüllen müssen wir diese Verfassung und auch das Europa der Regionen schon selbst.

Ich selbst hätte mir auch eine Volksabstimmung darüber gewünscht, allerdings auf europäischer Ebene. Wie schon gesagt: Hoffentlich müssen wir nicht mehr lange dar­auf warten, dass derartige europaweiten Abstimmungen Realität sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.39

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baum­gartner-Gabitzer. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.40.00

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Damen und Herren Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heu­tigen Ermächtigungsgesetz beschließen wir – Gott sei Dank, wie ich annehme, einstim­mig – die verfassungsrechtliche Grundlage für die Ratifizierung der EU-Verfassung. Es ist dies die gleiche Vorgangsweise, die wir bereits beim Amsterdam-Vertrag, beim Nizza-Vertrag und bei der EU-Erweiterung gewählt haben, und diese Vorgangsweise ist sowohl politisch als auch juristisch korrekt.

Eine Volksabstimmung darüber ist aus unserer Sicht in Österreich verfassungsrechtlich nicht notwendig. Auch die überwiegende Anzahl der Lehrenden in Österreich gibt uns in dieser Meinung Recht; es gibt eine einzige Lehrmeinung, die sagt, eine Volksab­stimmung wäre notwendig. Eine Volksabstimmung in Österreich ist laut österreichi­scher Verfassung dann notwendig, wenn die Baugesetze unserer Verfassung verletzt


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