Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 133

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 5 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


16.38.00

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den rein formalen Grund hat Kollege Tanscits schon genannt, ich möchte in der jetzigen Debatte in die Tiefe gehen.

Herr Kollege Dr. Leutner, Sie sollten nicht vergessen, dass bereits seit dem Jahre 1947 in Fällen der Zwangssterilisierung und der Euthanasie auf Grund der Abstammung in Österreich rehabilitiert und voll entschädigt wurde.

Sie sollten auch nicht vergessen, dass 1995, also gerade in der Zeit einer Regierung, in der das Sozialressort von einem Kollegen von Ihrer Fraktion geführt wurde, auch die Frage der Behinderten positiv gelöst wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin hier schon ein bisschen ein Fossil und war auch bei der Debatte 1995, als wir das Opferfürsorgegesetz erweitert haben, mit dabei. Ich habe dann den Nationalfonds für die Opfer und die Zwangsarbeiter für die erste schwarz-blaue Bundesregierung gemeinsam mit der Präsidentin der Nationalbank Schaumayer verhandelt und bin daher mit dieser Materie schon mehr als eineinhalb Jahrzehnte lang beschäftigt.

Ich war eigentlich immer stolz darauf, dass wir mit dem Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus alle Schichten, egal, welche Beweggründe es waren, gleich, wie es das erste demokratisch gewählte Parlament in Österreich im Jahre 1945, im No­vember, für alle Urteile gemacht hat – sofort, klar, deutlich und ohne Unterschied –, rehabilitiert haben. Das halte ich für besonders wichtig. Daher frage ich mich, wem es nützt, wenn wir einen Erfolg, den die Demokratie in Österreich schon vor zehn Jahren errungen hat, neuerlich selbst evaluieren und selbst in Frage stellen und so internatio­nal wieder ins Gerede kommen.

Österreich hat im Jahre 1945 sämtliche Rechtsakte der NS-Zeit aufgehoben und für null und nichtig erklärt und damit die Situation der Opfer, die damals, in der Zeit, als Opfer und Täter in dieser Republik noch parallel anwesend waren, verurteilt wurden, in einer Zeit mit menschlich schwierigen Klüften zwischen den einzelnen Gruppierungen und Gruppen in der damaligen Gesellschaft, befriedigender gelöst als etwa die Bun­desrepublik Deutschland und viele andere in der Zeit eines totalitären Regimes betrof­fene Länder.

Wir haben 1995 mit dem Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus eine ein­deutige Regelung getroffen und alle Gruppen rehabilitiert. Warum sollen wir jetzt eine bestimmte Gruppe neuerlich rehabilitieren?

Ich war 1995 dabei, als die erste Ausstellung über die aus religiösen Gründen Ver­folgten durch Österreich gefahren ist – ich durfte diese Ausstellung damals als Dritter Präsident des Nationalrates eröffnen –, nämlich etwa über die Angehörigen der heute anerkannten Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, die auch zu Hunderten umgebracht wurden.

Ich durfte damals gemeinsam mit dem Kollegen Ofner den entscheidenden Schritt für die Gründung der Volksgruppe der Sinti und Roma und der Ungarn setzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich viereinhalb Jahre lang als Sozialminis­ter in dieser Frage bemüht. Ich habe heute den betroffenen Beamten meines Ministeri­ums, der auch Kollegin Stoisits bei Fragen der Vergangenheit immer unbürokratisch, umfassend und, wie ich glaube, auch mit sehr viel Verständnis zur Verfügung gestan­den ist, gefragt, was denn unsere Nachfragen dahin gehend, ob es überhaupt noch


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