Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man sich die heutigen Diskussionsbeiträge der Opposition anhört, dann ist man einigermaßen verwundert, weil man zum einen den Eindruck hat, dass sie dieses Gesetz gar nicht richtig gelesen hat, weil es einfach zum Teil völlig falsch dargestellt und interpretiert wird. Herr Kollege Eder, Sie waren gleich der Erste, der damit begonnen hat. Sie haben zum Beispiel gesagt, dass dann, wenn jetzt jemand eine Vormerkung hat, diese Vormerkung gelöscht wird, wenn er nachher ein Entzugsdelikt begeht.
Herr Kollege! Genau das Gegenteil ist der
Fall! Weil er vorher schon ein Vormerkdelikt hatte, wird sogar seine Strafe
beim Entzugsdelikt verlängert, nämlich um 14 Tage wird das
verlängert. Das heißt, es wirkt strafverschärfend, wenn er vorher eine Vormerkung
gehabt hat. (Abg. Eder: Der Punkt wird gelöscht oder nicht?)
Ich muss wirklich sagen: Sie haben das offensichtlich nicht richtig verstanden, und ich würde Sie wirklich ersuchen, das Gesetz, wenn Sie darüber diskutieren, zumindest intensiv zu studieren.
Meine Damen und Herren! Überhaupt ist das, was Sie hier sagen, ein bisschen unglaubwürdig. Wir hatten ja gerade in diesen Tagen auch die 160-km/h-Debatte, und die Opposition, die Grünen und auch die Sozialdemokraten konnten sich nicht genug über diesen Vorschlag empören. Wir werden noch darüber diskutieren. Sie haben sich dabei vor allem auf die Argumente gestützt, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit und der VCÖ dagegen gebracht haben.
Heute aber wollen Sie von den positiven Stellungnahmen des Kuratoriums und des VCÖ zu diesem Vormerksystem nichts mehr hören, meine Damen und Herren, denn der VCÖ – immerhin jener Autofahrerclub, der den Grünen ziemlich nahe steht und der sich immer zu Recht rigoros gegen Raser und Verkehrssünder ausspricht – sagt zu diesem unserem Regierungsmodell, dass er es begrüßt, und er vergleicht die Einführung des Vormerksystems mit der Gurtenpflicht und mit der 0,5-Promille-Grenze, also mit Meilensteinen in der Verkehrssicherheitspolitik, meine Damen und Herren!
Jetzt auf einmal gilt das Urteil des VCÖ zu diesem Thema und zu unserem Vorschlag nichts mehr. Genauso ist es beim Urteil des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit, das Sie gerade in diesen Tagen immer im Mund geführt haben und das immer auch Vorbild für Ihre Verkehrsminister war, schreibt: Dieser Katalog mit 13 Delikten ist das richtige Signal gegen Hochrisikolenker und damit für mehr Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen. Er umfasst alle relevanten Delikte und ist funktionell angelegt.
Meine Damen und Herren! Alle Ihre Argumente werden dadurch widerlegt, und wir und die Position, die wir hier vertreten, und dieses Konzept werden unterstützt.
Meine Damen und Herren! Das, was Sie hier
in diesem Zusammenhang gesagt haben, war, glaube ich, nicht fair. Das war von
Parteipolitik getragen. Das war einseitig und war vor allem selektive
Wahrnehmung. Ich glaube, das sollte man objektiv und gerechterweise dazusagen.
(Abg. Schieder: Er belehrt nur die Abgeordneten!)
Meine Damen und Herren! Die SPÖ hat einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Das ist ja sehr begrüßenswert, ich bin sehr dafür, aber leider war das ein sehr unausgegorener Vorschlag mit lauter Halbherzigkeiten. Warum sage ich das, meine Damen und Herren? – Weil Ihr Vorschlag drei Delikte umfasst, genau drei Delikte. (Abg. Eder: 90 Prozent der Unfälle!) Genau diese drei Delikte haben bisher schon zu Führerscheinentzü-